Pressemitteilungen

Neue Allgemeinverfügung


Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Oelde in Kraft und gilt zunächst bis zum 19.04.2020, 24:00 Uhr. Sie ersetzt die Erste und Dritte Allgemeinverfügung vom 13.03.2020 bzw.16.03.2020.

Darin verfügt wurde u.a.: 

Ebenfalls geschlossen werden danach

  • Wertstoffhöfe
  • Frisörsalons, Nagel- und Kosmetikstudios, Tattoo-Studios
  • Massagen und Fußpflege (soweit nicht medizinisch notwendig) 
  • Saunen und Sonnenstudios


Wochenmarkt

Es dürfen auf dem Wochenmarkt nur Waren nach § 67 der Gewerbeordnung (Lebensmittel) angeboten werden. 


Hotels 

Die Bewirtung in Hotel-  und Beherbergungsbetrieben darf ausschließlich auf dem Zimmer erfolgen.

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