Politik live erleben
Wissenswertes zum Besuch von Sitzungen
An den öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Oelde und seiner Ausschüsse können Sie - mit wenigen Ausnahmen - jederzeit gern persönlich teilnehmen.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:Öffentlichkeit der Sitzungen
Die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Das heißt, jede*r hat das Recht, an den Sitzungen als Zuhörer*in teilzunehmen, um die Arbeit der gewählten Volksvertreter zu verfolgen.
Nichtöffentliche Sitzung
Bestimmte Angelegenheiten dürfen allerdings nicht in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Angelegenheiten, die ihrer Natur nach aus unterschiedlichen Gründen einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Zuhörer*innen sind dabei nicht zulässig.
Mitwirkung an der Beratung
Die Teilnahme als Zuhörer*in beinhaltet nicht das Recht, aktiv an der Beratung mitzuwirken. Die Beratung über die Tagesordnungspunkte ist nach der Gemeindeordnung NRW allein den Ausschussmitgliedern vorbehalten. Dies ist die logische Folge des Grundsatzes der repräsentativen Demokratie. Beifall oder Missfallensäußerungen der Zuhörenden nehmen Einfluss auf die Beratung und sind deshalb nicht zulässig.
Einwohnerfragestunde
In jeder Sitzung des Rates und seiner Ausschüsse gibt es den Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde". Dort haben Sie die Möglichkeit, eine Frage an den Rat zu richten.
"Spielregeln": Nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes durch die Bürgermeisterin hat jede Einwohnerin / jeder Einwohner der Stadt Oelde die Möglichkeit, mündliche Fragen zu stellen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen müssen. Jeder ist berechtigt, zwei Zusatzfragen zu stellen. Ist eine sofortige Antwort durch die Bürgermeisterin nicht möglich, erfolgt eine schriftliche Antwort durch die Verwaltung. Allgemeine Erklärungen oder Diskussionen sind keine Fragen und daher an dieser Stelle nicht zulässig.Tonbandaufnahmen
Es ist untersagt, in den Sitzungen Tonbandaufnahmen oder Videomitschnitte anzufertigen, wenn der Rat dies nicht ausdrücklich gebilligt hat.
Grundsätzlich nichtöffentlich tagende Gremien
Im Sitzungskalender sind auch Sitzungen von Gremien aufgeführt, die grundsätzlich nichtöffentlich tagen. Dabei handelt es sich unter anderem um Sitzungen der Fraktionen oder des Ältestenrates. Hier ist die Teilnahme als Zuhörer*in grundsätzlich nicht möglich.
Politisches Verfahren
Einladungen und Beschlussvorlagen
In der Regel erstellt die Verwaltung Beschlussvorlagen zur Vorbereitung der politischen Beschlussfassung in den Gremien. In diesen ist eine Sachverhaltsdarstellung, eine Angaben zu den voraussichtlichen Kosten sowie ein Beschlussvorlag enthalten. Auch Mitglieder eines Rates oder eine Fraktion können sich mit Anträgen an den Stadtrat wenden, die ebenfalls über Beschlussvorlagen veröffentlicht werden.
Die Beschlussvorlagen einer Sitzung gehen ein in die Tagesordnung, die mit der Einladung zu einer Sitzung sowohl den Ausschussmitgliedern zugeht als auch veröffentlicht wird, um der Öffentlichkeit die Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen.Beratungslauf
Üblicherweise erfolgt eine Vorberatung der Beschlussvorlagen in den Fachausschüssen, bevor der Rat der Stadt Oelde final entscheidet. Die Fachausschüsse, deren Zuständigkeit in der Zuständigkeitsordnung geregelt ist, stellen ein verkleinertes Abbild des Stadtrates sind. In diesen sind Mitglieder des Rates und sachkundige Bürger, die aufgrund ihrer fachlichen Eignung in den Ausschuss berufen wurden, vertreten.
Sie diskutieren gemeinsam, ob sie der Empfehlung der Verwaltung oder dem politischen Antrag folgen oder nicht. Am Ende der Debatte steht eine Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt.
Im Endeffekt entscheidet der Stadtrat (das sogenannte Plenum), was umgesetzt wird und was nicht. An die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse ist er nicht gebunden.
Ratsmitglieder und Fraktionen stellen häufig Änderungsanträge. Der Rat der Stadt stimmt über diese Änderungsanträge ab, wobei über den weitestgehenden zunächst abzustimmen ist, und fasst schließlich einen Beschluss - für oder gegen die beantragte Maßnahme und den Vorschlag der Verwaltung. Zudem werden die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, soweit sie im Haushaltsplan bislang nicht vorgesehen waren.Abstimmung
Diese erfolgt in der Regel durch offenes Handzeichen. Nur im Ausnahmefall kommt es zur geheimen Abstimmung - dafür ist ein entsprechender Antrag erforderlich.
Es gilt die einfache Mehrheit der in der Sitzung anwesenden Rats- oder Ausschussmitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag bzw. Beschlussvorschlag als abgelehnt. Enthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt.Vollzug von Entscheidungen
Für den Vollzug der Beschlüsse ist die Verwaltung zuständig: Entweder direkt durch städtische Bedienstete oder indem sie z.B. für den Bau eines Gebäudes externe Unternehmen beauftragt.
Nichtöffentliche Sitzungen
Bei vielen öffentlichen Sitzungen gibt es oft auch einen nichtöffentlichen Teil. Hier werden Themen behandelt wie z. B. Personalangelegenheiten oder Grundstücksangelegenheiten. Auch bei Rechtsstreitigkeiten kann nicht öffentlich verhandelt werden. Bei diesen Themen liegt in der Regel ein sogenanntes berechtigtes Interesse Einzelner oder von Unternehmen zugrunde, das zu schützen ist.
