Innenstadt Fußgängerzone

Sondernutzung

Sondernutzung

Sondernutzung

  • Sondernutzung

    Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt Oelde. Insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig: 
                  


    Hinweis:  Überörtliche und gewerbliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter werden nicht durch den Fachdienst Bauverwaltung genehmigt. Interessenten können jedoch Kontakt aufnehmen mit dem Werbepartner der Stadt Oelde   

    SWS Städtewerbung Schnelle GmbH

    Tudorfer Str. 21

    31142 Büren

    +49 2955 74888-0


    Ausnahmen gelten für Veranstaltungen der anliegenden Städte und Gemeinden. Alle weitere Informationen für Veranstaltungen dieser Art erfragen Sie bitte bei unseren Mitarbeitern.

  • Bannerstandorte


    Standorte Innenbereich

    • Gitter am Parkplatz „Obere Bredenstiege“, gegenüber Parkplatz EK-Zentrum (Netto) 
    • Zaun am Vier-Jahreszeiten-Park am Kreisverkehr Parkhaus Marktkauf/In der Geist
    • Zaun am Sportplatz (Jahnstadion), Ecke Weitkampweg
    • Am Gitter an der Kreuzung K.-Adenauer-Allee/Stromberger Straße
    • Gitter am Pumphäuschen Ecke Axthausener Weg /Rhedaer Straße


    Hinweis: Die Standorte in den jeweiligen Ortsteilen, haben keine Vorrichtungen  zur Befestigung. Diese muss eigenständig Auf- und Abgebaut werden.

    Ortsteil  Lette

    • Ecke Hauptstraße / Beelener Straße / Clarholzer Straße vor dem Pfarrer-Laumann-Platz


    Ortsteil Stromberg

    • Kreisverkehr Oelder Tor / Ludwig-Erhard-Allee
  • Flächennutzung

    Für sämtliche öffentlichen Flächen / Gehwege etc. könne Sie ein Sondernutzungserlaubnis nach § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW beantragen.

    • Marktplatz Oelder Innenstadt
    • Hermann- Johenning-Platz
    • Gaßbachthal
    • Marktplatz Stromberg
    • Dorfplatz Sünninghausen
    • und weitere...
  • Plakatierung

    Das Anbringen von Plakaten mit einer Größe von DIN A1  ist sondernutzungserlaubnispflichtig und i.d.R. für zwei Wochen angesetzt.

    Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Sondernutzungserlaubnis.

  • Außengastronomie

    Neue und jährlich wiederkehrende Anträge können über das Formular eingereicht werden.

  • Sonstiges

    Wege und Plätze für bauliche Vorhaben   (z.B. Gerüstbau).

    Bitte beantragen Sie dies per E-Mail.


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