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Bauantrag
Der Bauantrag
Seit dem 1. Juni 2023 können Bauwillige unser digitales Bauamt nutzen.
Digital eingereichte Anträge verkürzen die Wege aller Beteiligten. Beratungen mit der Baubehörde werden effizienter. Zudem ist es möglich, mehrere Institutionen gleichzeitig zu beteiligen. Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, geht auch dieses über das Digitale Bauamt schneller.
Ihre Ansprechpartner im digitalen Bauamt
Die Zuständigkeit der Ansprechpartner hängt von den Prüfbezirken ab. Einen entsprechenden Übersichtsplan der Prüfbezirke der Bauaufsicht der Stadt Oelde entnehmen Sie bitte diesem Link.
Bezirk 1 - Süd
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Weitere Dienstleistungen der Bauordnung
Akteneinsicht
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Weitere Links
Bauantragsunterlagen für die Antragsstellung in Papierform
Weiterhin ist in Einzelfällen die Antragstellung in Papierform möglich. Dafür nutzen Sie bitte die verlinkten Unterlagen des bauportal.nrw.
Entwässerungsantrag
Im Zuge der Bauantragsstellung muss der Antragssteller auch einen Entwässerungsantrag einreichen. Dabei wird zwischen Anträgen an die öffentliche Kanalisation (Entwässerungsantrag) und Anträgen im Außenbereich (Antrag Kleinkläranlage ) unterschieden.
Eine Baugenehmigung vom Fachdienst Bauordnung kann nur erteilt werden, wenn eine entwässerungstechnische Genehmigung des Fachdienstes Tiefbau und Umwelt beim Fachdienst Bauordnung vorliegt.
Die entwässerungstechnischen Unterlagen reichen Sie im Falle eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation bitte vorrangig per Online-Entwässerungsantrag ein. Alternativ können Sie den Antrag (Antrag Entwässerung zum Download) in zweifacher Ausfertigung (unterschrieben eingescannt) mit dem Bauantrag per Mail bei folgender E-Mail-Adresse einreichen:Falls die Unterlagen nicht genehmigungsfähig sind, wird sich der Fachdienst Tiefbau und Umwelt mit Ihnen in Verbindung setzen.
Befindet sich Ihr Grundstück im Außenbereich, folgen Sie bitte den Anweisungen zum Antrag Kleinkläranlage.
Suchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.Antrag einer Wasserrechtlichen Erlaubnis (Einbau von Recycling-Material)
Um Recycling-Material (RCL-Material) als Baustoff auf einem Grundstück verwenden zu dürfen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird vom Umweltamt des Kreises geprüft, ob mit Blick auf den erforderlichen Boden- und Gewässerschutz eine schadlose Verwertung des RCL-Materials möglich wird.Ausführliche Informationen hier:
· Einbau von RCL-Material (Wasserrechtliche Erlaubnis) gemäß §§ 8, 9, 10, 12 und 13 WHG
Folgender Unterlagen werden benötigt:
· ANTRAG AUF EINBAU VON RCL-MATERIAL
Der Antrag zum Einbau von RCL-Material (Antrag einer wasserrechtlichen Erlaubnis) ist beim Amt für Umweltschutz und Straßenbau/ Warendorf einzureichen.
Ihr KOntakt
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