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Aktueller Projektstand

Aktueller  Projektstand (zum 28.02.2024)

Mitte Dezember letzten Jahres wurden die Stadtwerke Ostmünsterland mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt.

Die Fertigstellung des Konzeptes  soll bis Dezember 2024 erfolgen.

Aktuell  wird die Bestandsanalyse durchgeführt. In erster Linie handelt es sich um eine Datenerhebung für das gesamte Stadtgebiet, um vorhandene Versorgungsstrukturen, Wärmebedarfe und Wärmequellen zu erheben. Hierzu fließen u.a. die  Anzahl und Nutzungsformen von Gebäuden und vorhandenen  Energieversorgungsstrukturen ein.

Das Thema ist  allerdings nicht neu.    Aktuelle Wärmeprojekt der Stadt  Oelde finden Sie hier.

Die Ergebnisse wurden  im Rahmen  des  Ausschusses für Umwelt, Energie, Mobilität und Verkehr am 28.02.2024   vorgestellt. Die Präsentation finden Sie auf der rechten Seite.  

Das Ergebnis  der Bedarfsanalyse  soll  vor allem Klarheit schaffen über den  Energieverbrauch und den aktuellen Anteil an Erneuerbaren Energien  bzw. Abwärme sowie die Anzahl an dezentralen Wärmeerzeugern, wie z. B. Biogasanlagen.  

Die Ergebnisse werden kartografisch dargestellt und dienen als Grundlage für den  nächsten Schritt:   die Potentialanalyse.

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir noch keine Aussage treffen, welche Form der Wärmeversorgung in  den einzelnen Wohngebieten  zukünftig vorkommen wird.  Die Ergebnisse werden voraussichtlich im 1. Quartal 2025 vorliegen.  

WICHTIG:   Die Erstellung eines Wärmeplans löst an sich nicht das frühere Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes bzw. die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energien aus, sondern erst die Ausweisung eines Gebiets als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet. Die Ausweisung ist eine gesonderte Entscheidung der Kommune und  der Politik und bedarf einer konkreten Umsetzungsplanung und einem politischen Beschluss.  

 Das GEG tritt in diesem Gebiet dann einen Monat nach Bekanntgabe der Ausweisung in Kraft. Ansonsten gilt: Für Heizungen in  Neubauten außerhalb von Neubaugebieten  und  in allen Bestandsgebäuden gilt die 65%-EE-Regelung erst, wenn die   Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne  ablaufen. Dies soll in Kommunen unter 100.000 Einwohner bis zum 30.6.2028 verbindlich sein. Weiter Regelungen zum Heizungstausch finden Sie hier.

Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung wird für Kommunen,  die bereits vor Inkrafttreten des Gesetztes damit begonnen haben, durch die  Nationale Klimaschutzinitiative   zu 90% gefördert. Hierzu gehört auch Oelde (Förderkennzeichen: 67K2602)


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