Steuern

Steuern & Gebühren

Steuern & Gebühren

ÜBersicht 

Wir geben Ihnen nachfolgend eine Übersicht über die Steuern und Gebühren, die die Stadt Oelde erhebt:

  • Grundsteuer

    Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung. Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags der Hebesatz der Gemeinde angewendet. Hebesatz A kommt bei unbebauten, Hebesatz B für bebaute Grundstücke zur Anwendung.

    Die Hebesätze betragen seit 2018:
    Hebesatz A: 260 v. H.
    Hebesatz B: 474 v. H.
    Die Hebesätze betragen ab  2024:
    Hebesatz A: 260 v. H.
    Hebesatz B: 490 v. H. 

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  • Gewerbesteuer

    Die Gewerbesteuer  wird auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens erhoben. Nach Ermittlung des Gewerbeertrags wird ein  Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 % des Gewerbeertrags festgesetzt. Die hebeberechtigte Gemeinde muss die Gewerbesteuer mindestens in Höhe des doppelten Messbetrages erheben  (= Hebesatz in Höhe von mind. 200 %). Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit 2011:

    Hebesatz Gewerbesteuer ab 2024: 413 v. H.
    Historie:
    1997 - 2002 = 355 v. H.
    2003 - 2010 = 390 v. H.
    2011 - 2023 =   412 v. H. 

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  • Abfallentsorgungsgebühr

    80 Liter-Behälter (Miete) - 14-tägige Entleerung
    ab 2024

    223,78   EUR
    188,18 EUR

    120 Liter-Behälter (Miete) - 14-tägige Entleerung
    ab 2024

    335,67 EUR
    282,26 EUR

    240 Liter-Behälter (Miete) - 14-tägige Entleerung
    ab 2024

    671,35 EUR
    564,53 EUR

    1.100 Liter-Behälter (Kauf) - wöchentliche Entleerung
    ab 2024

    4.856,23 EUR
    4.455,89 EUR

    1.100 Liter-Behälter (Miete) - wöchentliche Entleerung
    ab 2024

    4.863,02  EUR
    4.462,17 EUR

    1.100 Liter-Behälter (Kauf) -  14-tägige Entleerung
    ab 2024

    2.440,55 EUR
    2.242,92 EUR

    1.100 Liter-Behälter (Miete) - 14-tägige Entleerung
    ab 2024

    2.644,09 EUR
    2.429,04 EUR

    Restabfallsack 70 l

    6,74 EUR

    Bioabfallsack 70 l

    6,20 EUR

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  • Schmutzwassergebühr

    Bei den Entwässerungsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlagen. Die Entwässerungsgebühren werden getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für die Einleitung von Regenwasser (Niederschlagswassergebühr) erhoben.

    Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2024 2,62 EUR.

    Abzugsmengen, z.B. durch Gartenwasserzähler
    Die Schmutzwassergebühr fällt nicht an, wenn Frischwasser auf einem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten wird und nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt.
    Die verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermenge (Abzugsmenge) wird auf Antrag von der zu veranlagenden Schmutzwassermenge abgezogen. Der Nachweis über die Abzugsmenge erfolgt durch eine auf eigene Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende Messeinrichtung, z.B. einen Gartenwasserzähler. 

    Meldung Ersteinbau/ Wechsel Wasserzähler
    Bitte melden Sie den Einbau oder Wechsel Ihres Wasserzählers mit bequem online oder klassisch mit dem folgendem Formular beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern der Stadt Oelde an.
    Beispielbild eines Wasserzählers mit Erläuterungen
    Informationen zum Wasserzähler


    Jährliche Meldung des Zählerstand
    Für die Berücksichtigung der Abzugsmenge bei der Gebührenberechnung, sind die Zählerstände Ihres Wasserzählers aus eigener Initiative jährlich bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist)   zu melden. Bitte bequem online melden oder  verwenden Sie  nachfolgendes Formular: 

    An die jährliche Meldung erinnern wir Sie gerne per E-Mail, die Sie im Rahmen des Newsletters der Stadt Oelde abonnieren können

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  • Niederschlagswassergebühr

    Bei den Entwässerungsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlagen. Die Entwässerungsgebühren werden getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für die Einleitung von Regenwasser (Niederschlagswassergebühr) erhoben.

    Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem  01.01.2024  0,55 EUR je m² befestigter Fläche.

    Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich auf Grundlage der Quadratmeter  bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigten Flächen auf einem Grundstück,  von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage  gelangen kann. Veränderungen bezüglich dieser Flächen sind gemäß § 5 der Beitrags-und Gebührensatzung für die Stadtentwässerung innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Veränderung vom Grundstückseigentümer mitzuteilen. Bitte benutzen  Sie für die Mitteilung folgendes Formular:


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  • Hundesteuer

    Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

    -  ein Hund gehalten wird

    58,00 EUR

    -  zwei Hunde gehalten werden

    76,00 EUR je Hund

    -  drei oder mehr Hunde gehalten werden

    94,00 EUR je Hund

    -  ein gefährlicher Hund gehalten wird

    450,00 EUR

    -  zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden

    714,00 EUR je Hund


    Hundesteuer - Ermäßigungen und - Befreiungen

    Eine Ermäßigung auf 50 % der vorgenannten Gebührensätze wird auf Antrag gewährt für:  

    • maximal 2 Wachhunde für Gebäude, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen
    • Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit Prüfungszeugnis. 

    Eine Ermäßigung auf 25 % der vorgenannten Gebührensätze wird auf Antrag gewährt für

    • maximal 2 Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, die vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m Luftlinie entfernt liegen 
    • maximal 2 Hunde von Empfängern laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach den Sozialgesetzbüchern (SGB)  und diesen einkommensmäßig gleichgestellten Personen.

    Eine Befreiung von der Hundesteuer wird auf Antrag gewährt für:

    • maximal 2 Hunde, die dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen mit den Merkzeichen B, Bl, aG oder H auf ihrem Schwerbehindertenausweis dienen 
    • nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde für die Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden.   

    Eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer wird für  gefährliche Hunde nicht gewährt.

    Weitere Pflichten bei Haltung von „großen“ (mindestens 20kg oder 40cm) und/oder „gefährlichen“ Hunden finden Sie hier.

    Ersatz-Hundesteuermarken sind persönlich vom Hundehalter an der Infotheke im Rathaus der Stadt Oelde zu beantragen. Die Aushändigung der Ersatz-Hundesteuermarke erfolgt gegen Zahlung eines Entgelts von 3,50 €.


    Insbesondere Verstöße gegen die ordnungsgemäße Anmeldung eines Hundes können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (vgl. § 9 der Hundesteuersatzung).

    Mit der Abmeldung eines Hundes ist die Hundesteuermarke an die Stadt Oelde zurückzugeben.

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  • Vergnügungssteuer

    Folgende Veranstaltungen unterliegen der Vergnügungssteuer und sind bei der Stadt Oelde anzumelden:

    • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
    • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
    • Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -
    • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
    • Das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in  a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
      b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen, sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

    Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

    Für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit ist der Stadt Oelde jeweils bis zum 15. Tag nach Ablauf eines  Kalendervierteljahres eine Vergnügungssteuererklärung mit den nachstehenden Formularen einzureichen:


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  • Straßenreinigungsgebühr

    Die Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr erfolgt aufgrund der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Oelde. Die Gebühr beträgt jährlich je laufendem Meter der Seite des Grundstücks, das durch die zu reinigende Straße erschlossen wird:

    • bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn  2,16     EUR/m 
    • bei einer zweimaligen wöchentlichen Reinigung der Fußgängerzone "Lange Straße"   7,86 EUR/m 

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  • Winterdienstgebühr

    Die Heranziehung zur Straßenreinigungsgebühr erfolgt aufgrund der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Oelde. Die Gebühr beträgt jährlich je laufendem Meter der Seite des Grundstücks, das durch die zu reinigende Straße erschlossen wird:

    • je Frontmeter (mit Ausnahme des "verkehrsberuhigten Bereiches Lange Straße")  0,83 EUR/m
    • je Frontmeter bei der Mischfläche des "verkehrsberuhigten Bereiches Lange Straße"
      0,93 EUR/m

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  • Gewässerunterhaltungsgebühr

    Bis zum Jahre 2017 erhob die Stadt Oelde die Wasserverbandsgebühr. Änderungen des Landeswassergesetzes NRW verpflichten die Kommunen jedoch zwischenzeitlich, die Umlage der Kosten neu zu regeln.

    Anstelle der alten Gebühr soll die Gewässerunterhaltungsgebühr eingeführt werden. Die Stadt Oelde geht damit den gleichen Schritt wie andere Kommunen im Kreis Warendorf.
    Bis 2017 wurden überwiegend Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte im Außenbereich zur sogenannten Wasserverbandsgebühr veranlagt. Das Gesetz sieht nunmehr vor, dass alle rund 12.000 Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten in Oelde zur Gewässerunterhaltungsgebühr herangezogen werden müssen. Die Gewässerunterhaltungsgebühr beträgt derzeit für versiegelte Flächen 1,5226 EUR pro Jahr und für unversiegelte Flächen 0,0162 EUR pro Jahr.

    Um die Gebühr rechtssicher erheben zu können, war eine umfassende Erarbeitung der erforderlichen Datengrundlagen erforderlich. Diese ist in der Verwaltung inzwischen abgeschlossen. Die politische Beratung zur Einführung der Gebühr erfolgte im Rahmen der Sitzungen des Finanzausschusses am 9. Dezember und des Rates am 16. Dezember 2019.

    Mit der Gebühr wird die Unterhaltung von natürlich fließenden Gräben und Bächen im Gebiet der Stadt Oelde sichergestellt. Gewässer sind regelmäßig zu pflegen, damit das Wasser – insbesondere zum Schutz vor Hochwasser - schadlos abfließen kann. Bei der Pflege geht es vor allem darum, Uferböschungen regelmäßig zu mähen, Abflusshindernisse zu beseitigen, Sand- und Bodenablagerungen aus der Gewässersohle zu entfernen und Büsche, Sträucher und Bäume am Ufer so zurückzuschneiden, dass der Abfluss jederzeit möglich ist.

    Die Maßnahmen werden vom Wasser- und Bodenverband Oelde durchgeführt. Die Gewässerunterhaltungskosten trägt die Stadt Oelde, die diese Kosten umlegt, soweit sie diese als Grundstückseigentümerin nicht selbst trägt. Dabei werden 10 % auf unversiegelte Flächen und 90 % auf versiegelte Flächen umgelegt.

    Weitere Informationen zur neuen Gebühr finden Sie in der Satzung  der Stadt Oelde zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW. 

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  • Gebühren für den Friedhof in Lette

    Überlassung von Reihengrabstätten

     

    für die Überlassung einer Grabkammergrabstätte (Nutzungszeit 20 Jahre)

    1.011,00 EUR

    für die Überlassung einer Urnengrabstätte (Nutzungszeit 20 Jahre)

    652,00 EUR

    für ein Urnenrasengrabfeld (Nutzungszeit 20 Jahre)

     477,00 EUR

    für  eine Beisetzung  in der Urnengemeinschaftsgrabanlage (Nutzungszeit 20 Jahre)

    477,00 EUR

    Erwerb und Wiedererwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten

     

    für Erdbestattung für den Erwerb des Nutzungsrechts pro Grabstätte
    -auslaufend-
    (Nutzungszeit 30 Jahre, Wiedererwerb nicht möglich)

     1.200,00 EUR

    für Grabkammerbestattung für den Erwerb des Nutzungsrechts
    pro Grabstelle (Nutzungszeit 20 Jahre)

    1.011,00 EUR

    für Urnenbestattung für den Erwerb des Nutzungsrechts
    pro Grabstelle (Nutzungszeit 20 Jahre) 

    652,00 EUR

    für ein Urnenrasengrabfeld für den Erwerb des Nutzungsrechts
    pro Grabstelle (Nutzungszeit 20 Jahre)

     477,00 EUR

    Sonstige Gebühren

     

    Gebühr für die Beisetzung einer Urne in die Grabkammer

     1.011,00 EUR

    Gebühr für die Verstreuung im Begräbniswald  / Aschenstreufeld

     477,00 EUR

    Gebühr für ein anonymes Rasenaschengrabfeld

     477,00 EUR

    Unterhaltungsgebühren

     

    Für die laufende Unterhaltung des Friedhofes sind von den Nutzungsberechtigten der Wahl- bzw. Reihengrabstätten jährliche Unterhaltungsgebühren in Höhe von 34,19 EUR zu entrichten (ab 2022: 34,90 EUR).

     

    Genehmigung von Grabmalen

    in Höhe des  tatsächlichen Arbeitsaufwandes (Abrechnung nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde)

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