Kommunale Wärmeplanung

Warum eine Kommunale Wärmeplanung für Oelde?

Warum eine kommunale Wärmeplanung?

Mehr als die Hälfte des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Erzeugung von Wärme! Umso wichtiger  ist auch die Energiewende im Wärmesektor   auf den Weg zu bringen! 

Die Städte und Gemeinden spielen bei  der   Wärmewende eine entscheidende Rolle, denn  per Gesetz  sind sie seit dem  01.01.2024 verpflichtet eine Wärmeplanung aufzustellen. Für  Kommunen bis  zu 100.000 Einwohnern muss der Plan bis zum  30.06.2028 für das Gemeindegebiete vorliegen. 

Mit dem Gesetzt für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetzte wurden die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen.  Dekarbonisierung heißt Verzicht auf fossile Brennstoffe.  Damit soll auch die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen und die Versorgungssicherheit für Deutschland auch in Zukunft zu garantieren.

Die Wärmeplanung soll in erster Linie  Wärmequellen und Wärmebedarfe für ein Gebiet zusammen bringen und  eine zuverlässige Planungssicherheit  für  Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien   darstellen, die vor der Entscheidung stehen, eine neue Heizung einzubauen.  Hierfür  werden Szenarien aufgezeigt, wie die Wärmeversorgung zukünftig organisiert wird und wie die Infrastruktur dafür ausgebaut werden könnte.   Auf Basis dieser Informationen können Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden, ob sie das Angebot einer zentralen Wärmeversorgung nutzen wollen – oder sich für eine andere technische Lösung entscheiden, wenn sie auf Erneuerbares Heizen umsteigen.

Dabei soll die Wärmeplanung jederzeit technologieoffen sein und beispielsweise eine Versorgung mittels Fern- oder Nahwärme, klimaneutraler Gase oder   Wärmepumpen  in Betracht ziehen. 

Ausgangspunkt der Wärmeplanung sind die lokalen Gegebenheiten, auf deren Basis die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt wird. 

Für die Erstellung der Wärmepläne werden vorrangig Daten genutzt, die aus öffentlich zugänglichen Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden.

WICHTIG:   Die Erstellung eines Wärmeplans löst an sich   nicht    das frühere Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes bzw. die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energien aus, sondern erst die Ausweisung eines Gebiets als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet. Die Ausweisung ist eine gesonderte Entscheidung der Kommune und  der Politik und bedarf einer konkreten Umsetzungsplanung und eines politischen Beschlusses.  

Neben der Wärmeplanungspflicht legt das Gesetz das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 im bundesweiten Mittel die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hiermit korrespondiert die Vorgabe, jedes Wärmenetz bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen und somit zur Klimaneutralität bis 2045 beitragen. 

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