Entwicklungskonzepte

Entwicklungskonzepte

Der "rote Faden" in der Stadtentwicklung

Zur strategischen Stadtentwicklung ist ein "roter Faden" erforderlich.  Dieser Orientierungsrahmen wird in der Regel durch die Erarbeitung von Entwicklungskonzepten geschaffen.  
Nachfolgend können Sie Einsicht nehmen in die Konzepte, an deren Umsetzung die Stadt Oelde derzeit arbeitet.

  • Integrationskonzept Stadt Oelde

    Integrationsarbeit setzt an der Veränderung von Werten und Normen einer Gesellschaft an und muss dementsprechend langfristig in einen Prozess der kontinuierlichen gesellschaftlichen Veränderung eingebunden werden. Es steht fest, dass eine erfolgreiche Integrationsarbeit auch auf wirtschaftlicher Ebene einen Nutzen für die Städte und Gemeinden trägt.

    Die Stadt Oelde blickt auf eine positive Integrationsförderung zurück. In der Vergangenheit wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um eine gelebte Integration zu erzielen. Grundlegend war der vorausgegangene politische Beschluss über die Vorgehensweise und die Arbeitsschritte, weshalb am 27. August 2008 mit einer öffentlichen Auftaktveranstaltung unter Beteiligung der Oelder Bürgerschaft sowie Akteuren der Integrationsarbeit mit dem Prozess der Erstellung des Integrationskonzeptes begonnen wurde.

    Zwischenzeitlich haben sich nicht nur die Flüchtlingszahlen, sondern auch die Problemlagen und die persönlichen und wirtschaftlichen Hintergründe der Flüchtlinge und Migranten verändert. Es war daher eine Anpassung des Integrationskonzeptes erforderlich, die in einer aktualisierten Fassung mündete.

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  • Integriertes Dorfentwicklungskonzept (DEK) Lette 2020

    In der Zeit von Januar bis Dezember 2014 wurde für den Oelder Ortsteil Lette das Dorfentwicklungskonzept (DEK) Lette 2020 entwickelt. Durch die umfangreiche Einbeziehung der Bevölkerung, Vereine und Institutionen vor Ort handelt es sich um ein gemeinschaftlich entwickeltes und getragenes Integriertes Handlungskonzept.

     Ein Dorfentwicklungskonzept (DEK) ist jedoch keinesfalls ein statisches Instrument, sondern es kann und soll vielmehr stetig weiterentwickelt, ergänzt und an sich verändernde Rahmenbedingungen und Vorstellungen angepasst werden.

     Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Entwicklung Ihres Ortsteils einsetzen möchten, können sich vor Ort an:        

    Karsten Schulten

    wenden.

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  • Integriertes Dorfentwicklungskonzept Entwicklungskonzept Zukunft Stromberg (EZS) 

    In der Zeit von Januar bis Dezember 2014 wurde für den Oelder Ortsteil Stromberg das Entwicklungskonzept Zukunft Stromberg (EZS) entwickelt. Durch die umfangreiche Einbeziehung der Bevölkerung, Vereine und Institutionen vor Ort handelt es sich um ein gemeinschaftlich entwickeltes und getragenes Integriertes Handlungskonzept. 

    Ein Dorfentwicklungskonzept (DEK) ist jedoch keinesfalls ein statisches Instrument, sondern es kann und soll vielmehr stetig weiterentwickelt, ergänzt und an sich verändernde Rahmenbedingungen und Vorstellungen angepasst werden.

     Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Entwicklung Ihres Ortsteils einsetzen möchten, können sich vor Ort an:

    Winfried Kaup

    wenden.

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  • Integriertes Dorfentwicklungskonzept (DEK) Sünninghausen

    In der Zeit von Januar bis Dezember 2014 wurde für den Oelder Ortsteil Sünninghausen ein Dorfentwicklungskonzept (DEK) entwickelt Durch die umfangreiche Einbeziehung der Bevölkerung, Vereine und Institutionen vor Ort handelt es sich um ein gemeinschaftlich entwickeltes und getragenes Integriertes Handlungskonzept. 

    Ein Dorfentwicklungskonzept (DEK) ist jedoch keinesfalls ein statisches Instrument, sondern es kann und soll vielmehr stetig weiterentwickelt, ergänzt und an sich verändernde Rahmenbedingungen und Vorstellungen angepasst werden.

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Entwicklung Ihres Ortsteils einsetzen möchten, können sich vor Ort an  das Dorfbüro wenden:

    Dorfbüro


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  • Lärmaktionsplan

    Fortschreibung des  Lärmaktionsplans der Stadt Oelde: Zweite und abschließende Phase der Beteiligung läuft vom 18.3. bis zum 26.4.2024.

    Im Jahr 2018 wurde durch die Stadt Oelde der „Lärmaktionsplan Oelde – Stufe 3“ erstellt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wird der Lärmaktionsplan aktuell aktualisiert und der „Lärmaktionsplan Oelde – Runde 4“ aufgestellt.

    Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans bildet die EU‑Umgebungslärm-Richtlinie. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Mit den Lärmaktionsplänen soll ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen zur Verfügung stehen. 

    Für die aktuelle Lärmaktionsplanung wurden der Stadt Oelde durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Lärmkarten zur Verfügung gestellt. Die Lärmkarten können unter   http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de     eingesehen werden. Im Oelder Stadtgebiet sind die A 2, die L 793 (Ortsdurchfahrt Keitlinghauser Straße, In der Geist, Konrad-Adenauer-Allee, Warendorfer Straße) sowie die Schienenstrecke als besonders lärmbelastet identifiziert worden. Für die Ausarbeitung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.

    Nach § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Aufstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Dazu sind zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit durchzuführen: Eine frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit (Phase I der Öffentlichkeitsbeteiligung) und die Offenlage (Auslegung) mit Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und anderen Behörden (Phase II der Öffentlichkeitsbeteiligung):

    • Phase I: 23. November – 17. Dezember 2023

    Im Rahmen der ersten Beteiligungsphase wurde über die Aufstellung des neuen Lärmaktionsplans informiert, Lärmhotspots (u. a. mit Hilfe einer digitalen Karte) konnten benannt werden. Insgesamt wurden seitens der Öffentlichkeit 55 Eingaben mit Anmerkungen vorgetragen.

    • Phase II: 18. März – 26. April 2024

    Die zweite Phase bietet der Öffentlichkeit sowie Trägern öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes abzugeben. Der Entwurf des Oelder Lärmaktionsplans wurde unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen um Maßnahmenkonzepte erweitert.

    Der Weg zur Beteiligung

    Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

    Der städtische Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung nimmt Anregungen über den untenstehenden Link, per E-Mail unter joseph.brandner@oelde.de oder elena.lansing@oelde.de oder auf dem Postweg an folgende Adresse entgegen:

    Stadt Oelde 
    Fachdienst  Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
    Ratsstiege 1
    59302 Oelde

    Es besteht auch die Möglichkeit, sich direkt im Rathaus an die Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung (Raum 429) zu wenden.

    Wie geht es weiter?

    Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Endfassung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Anschließend folgen die politische Beschlussfassung und die Veröffentlichung des finalen Plans.

    Wo finden Sie weitere Informationen?

    Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im   Umgebungslärmportal  des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im   Lärmkartenviewer NRW.

    Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

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  • Masterplan Innenstadt

  • Parkraumkonzept für die Stadt Oelde

    In der Sitzung vom 24. April 2008 hat der Ausschuss für Planung und Verkehr beschlossen, ein Parkraumkonzept für die Stadt Oelde erstellen und somit das im Jahr 1997 erarbeitete Parkraumkonzept fortschreiben zu lassen.   Das oberste Ziel ist die Optimierung der Parkraumsituation, durch die die Zukunft der Oelder Innenstadt gestärkt und gesichert werden soll. Die Innenstadt ist gegenüber Einzelhandelsstandorten, die mit dem PKW optimal angefahren werden können, konkurrenzfähig zu halten. Zudem gaben mehrere Entwicklungen im Bereich der Innenstadt Anlass für die Überarbeitung. Ein weiterer Grund für die Analyse der Stellplatzsituation war, dass die Parkplatzverfügbarkeit durch viele Nutzer als nicht ausreichend eingestuft wurde.

     Inhalt des Parkraumkonzepts, welches durch das Büro Ambrosius/Blanke aus Bochum erstellt wurde, war die Analyse der bestehenden Situation der öffentlich zugänglichen Stellplätze innerhalb der Innenstadt von Oelde (Erhebung der Auslastung, Parkdauer, Umschlagshäufigkeit und Frequentierung unterschiedlicher Nutzergruppen). Zudem wurden Perspektiven und konkrete Handlungsvorschläge unter Berücksichtigung des Parkraumpotenzials, der Parkraumnachfrage und einer zukünftigen städtebaulichen Entwicklung formuliert. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag zur Neugestaltung des Park-Leitsystems zur Lenkung des Park-Suchverkehrs, das für die Größe der Stadt Oelde angemessen ist, erarbeitet. Das Parkraumkonzept zeigt auf, an welchen Standorten und mit welchen Maßnahmen (kurz-, mittel- und langfristig) der Bedarf an Stellplätzen stadtverträglich und nachfragegerecht abgedeckt werden kann.


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  • Regionale Entwicklungsstrategie (RES) für die Lokale Aktionsgruppe „8 Plus – VITAL.NRW im Kreis Warendorf“

     Was ist VITAL.NRW ?

    VITAL.NRW ist ein Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW, das die Umsetzung einer regionalen Entwicklungsstrategie im ländlichen Raum unterstützt. Dazu können Projekte von Bürgern, Vereinen, anderen Gruppen der Region oder Kommunen initiiert und gefördert werden, die die Herausforderungen des demographischen Wandels, der Klimaveränderung und des Strukturwandels im ländlichen Raum annehmen. VITAL.NRW steht für Verantwortlich - Innovativ - Tatkräftig - Attraktiv - Ländlich!

            VITAL.NRW im Kreis Warendorf

    Für die Teilnahme am Förderprogramm VITAL.NRW hat sich 2016 der Verein „8Plus - VITAL.NRW im Kreis Warendorf e. V.“ gegründet – ein Zusammenschluss  der 8 Kommunen Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst, Warendorf und dem Kreis Warendorf sowie weiteren Wirtschafts- und Sozialpartnern aus der Region. Gemeinsam mit den Bürgern der Region möchte der Verein innovative Ideen fördern und Projekte realisieren, um den ländlichen Raum, die Wirtschaft und die Lebensqualität weiterzuentwickeln und zu stärken.

      Regionale Entwicklungsstrategie

    Für die VITAL-Region „8Plus - VITAL.NRW im Kreis Warendorf“ wurde eine Regionale Entwicklungsstrategie (RES) erarbeitet, die einen Einblick in den Entwicklungsbedarf der Region gibt. Für eine Profilschärfung der Region und ihre Stärkung als attraktiver Wirtschafts- und Lebensraum sollen zukünftig Projekte und Maßnahmen angeschoben werden, die die Handlungsfelder Soziales, Ökonomie, Ökologie, Bildung und Tourismus nachhaltig positiv beeinflussen können.

       Die Lokale Aktionsgruppe

    Von den Mitgliedern des Vereins „8Plus - VITAL.NRW im Kreis Warendorf e. V.“ wird der geschäftsführende Vorstand sowie der erweiterte Vorstand – die Lokale Aktionsgruppe (LAG) mit 25 Mitgliedern – gestellt. Den geschäftsführenden Vorstand bilden aktuell Bürgermeister Wolfgang Annen (1. Vorsitzender), Bürgermeister Carsten Grawunder (2. Vorsitzender) sowie der Direktor der LVHS Freckenhorst, Michael Gennert (2. Vorsitzender). Zu den Aufgaben der LAG gehören die Lenkung des Entwicklungsprozesses sowie die Auswahl der zu fördernden Projekte.  In enger Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement wird in den Sitzungen u. a. über die Förderfähigkeit von Projekten beraten.

       Regionalmanagement

    Das Regionalmanagement unterstützt die LAG in der Durchführung ihrer Aufgaben und kümmert sich um das laufende Geschäft. Dazu gehört vor allem die Förderberatung, die Begleitung von Projektträgern und Projektentwicklungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Regionalmanagerin für die VITAL-Region „8Plus - VITAL.NRW im Kreis Warendorf e. V.“ ist Jana Uphoff. Sie steht bei Fragen rund um das VITAL-Förderprogramm jederzeit gerne zur Verfügung. Ihr Büro befindet sich an der LVHS in Freckenhorst (Kontaktdaten siehe unten).

      Möglichkeiten der Beteiligung

    Informationen
    Auf der Homepage www.8plus-vital.nrw hält der Verein für Sie aktuelle Informationen zu Projekten, Veranstaltungen und Themenschwerpunkten bereit. Ebenso erhalten Sie dort alle wichtigen Dokumente zum Download.

    Projektträger
    Ob Privatperson, Verein, Organisation, ortsansässiges Unternehmen oder Kommune – Projektträger kann jeder sein. Mit einer innovativen Idee für die Region können Sie Ihre Vision in einem VITAL.NRW gefördertem Projekt umsetzen. Nehmen Sie dafür zunächst Kontakt mit dem Regionalmanagement auf und informieren Sie sich über Möglichkeiten und erste Schritte.

    Mitgliedschaft
    Sie möchten sich einbringen, mitdiskutieren und sich an der regionalen Entwicklung im Kreis Warendorf beteiligen? Dann werden Sie Mitglied. Die Beitragsgebühr liegt bei 12 € jährlich. Informationen erhalten Sie beim Regionalmanagement und unter   www.8plus-vital.nrw.

    Jana Uphoff

    Regionalmanagement

    Am Hagen 1a 

    48231  Warendorf-Freckenhorst

    +49 2581 9570262


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  • Sozialraumanalyse - Generationsgerechte Quartiersentwicklung Oelder Süden

    "Städte und Gemeinden in Deutschland sehen sich derzeit mit unterschiedlichen demografischen Trends konfrontiert, welche die Entwicklung der Wohn- und Stadtquartiere in erheblichem Maße beeinflussen. Während die Bevölkerung in ländlichen Räumen in Folge von Abwanderungs- und Alterungsprozessen zunehmend schrumpft, verzeichnen Ballungsgebiete stetig wachsende Bevölkerungszahlen. Hinzu kommen Singularisierungstendenzen sowie eine zunehmende Pluralisierung der Lebensformen – insbesondere im Zuge der verstärkten Flüchtlingsbewegungen seit dem Jahr 2015 –. Die veränderte Bevölkerungszusammensetzung zieht auch neue Ansprüche an die örtliche Infra- und Versorgungsstruktur nach sich. Hierzu zählt u. a. die Notwendigkeit zur Schaffung von preisgünstigen Wohnraum für alle Generationen sowie die Stärkung der intergenerationalen und interkulturellen Beziehungen durch bedarfsgerechte, gemeinschaftsfördernde Angebote. 

    Angesichts der Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung sehen sich insbesondere Gemeinden im ländlichen Raum, welche hinsichtlich altersgerechtem Wohnraum und Infrastrukturausstattung oftmals quantitativ und qualitativ nicht mit den städtischen Gebieten in Wettbewerb treten können, mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Dies gilt auch für die Stadt Oelde bzw. speziell für den Oelder Süden: In Folge der fortschreitenden demografischen Entwicklung wurden dort insbesondere in Hinsicht auf generationengerechte Wohn- und Versorgungsangebote eine defizitäre Ausstattung identifiziert. Die Stadt Oelde hat daraufhin begonnen, sich mit den demografischen Veränderungen vor Ort und den damit verbundenen Herausforderungen auseinanderzusetzen. Im Zuge dessen wurde das Stadtentwicklungskonzept 2015+ auf den Weg gebracht.
    Hierin sind u. a. Teilhabemöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren sowie der Wunsch nach generationenübergreifendem Wohnen als Ziele der Stadtentwicklung festgehalten. 

    Vor diesem Hintergrund bietet die vorliegende Studie eine differenzierte Analyse der Angebots- und Nachfragesituation im Oelder Süden, auf deren Grundlage eine bedarfs- und nachfragegerechte Stadtentwicklung umgesetzt und somit die Lebensqualität sämtlicher Generationen vor Ort verbessert werden kann. Ziel der Studie soll es außerdem sein, die Planungssicherheit für künftige Vorhaben seitens der Stadt Oelde zu erhöhen."

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  • Zentrenkonzept für die  Stadt Oelde

    Die Einzelhandelslandschaft einer Stadt ist stetig im Wandel.

    Aufgrund dessen hat die Stadt Oelde in ihrem Stadtentwicklungskonzept 2015+ die Erhaltung und Entwicklung der Innenstadt als Ziel formuliert. Zudem wurde ein Kapitel zur Stärkung der Ortsteile verfasst, in dem die wirtschaftliche Eigenständigkeit und die Attraktivität als Wohnstandort - zu der eine gute Nahversorgung zählt - hervorgehoben wurde.

     Um dies zu erreichen, darf kein Einzelhandel mehr auf der „Grünen Wiese" angesiedelt werden. Eine Verödung der Innenstädte ist zu verhindern. Zentrale Versorgungsbereiche sollen sich neben ihrer Wohnfunktion durch „ein vielfältiges und dichtes Angebot an öffentlichen und privaten Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen der Verwaltung, der Bildung, der Kultur, der Gesundheit, der Freizeit und des Einzelhandels und eine städtebaulich integrierte Lage innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs und eine gute verkehrliche Einbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz" auszeichnen. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte sowie die Gewährleistung einer funktionierenden, flächendeckenden, wohnortnahen Grundversorgung. Somit soll insgesamt eine Standortstärkung erreichen werden.

    Aus diesen Vorgaben ergab sich für die Stadt Oelde ein Handlungsbedarf im Bereich Einzelhandel konzeptionell aktiv zu werden. Das Zentrenkonzept dient hierbei als Grundlage für die weitere Stadtentwicklung und verbindliche Bauleitplanung. Aufgrund dessen hat der Rat der Stadt Oelde in der Sitzung vom 9. Juni 2008 beschlossen, ein Zentrenkonzept für die Stadt Oelde erstellen zu lassen. Das Zentrenkonzept ist

    • eine städtebaulich funktionale Gesamtkonzeption für die Einzelhandelsentwicklung, 
    • eine Entscheidungsgrundlage für die Stadt und den Rat, 
    • eine Arbeitsbasis und Leitlinie für die Stadtplanung (Rechtssicherheit der Bauleitplanung), für das Citymanagement, das Leerstandsmanagement und die Wirtschaftsförderung sowie 
    • eine Hilfestellung und Anhaltspunkte für den Oelder Einzelhandel, Immobilieneigentümer und Investoren.

    Das Büro Stadt + Handel aus Dortmund wurde nach einem umfassenden Auswahlverfahren mit der Erstellung des Zentrenkonzeptes betraut. Umfangreiche Untersuchungen, Analysen und Befragungen wurden durchgeführt. Das Konzept ist jedoch nicht allein die Arbeit eines einzigen Planungsbüros, sondern ein Ergebnis der Zusammenarbeit von

    • Stadt + Handel 
    • Verwaltung (Stadtplanung, City-Management,  Wirtschaftsförderung)
    • Bezirksregierung
    • Industrie- und Handelskammer
    • Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland
    • Gewerbeverein Oelde

    Das Zentrenkonzept mit der Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereiche für Oelde sowie der Oelder Sortimentsliste, welche anhand der umfassenden Grundlagenermittlung erstellt wurden, wurde am 26. Januar 2009 durch den Rat der Stadt Oelde beschlossen und ist somit verbindlich.

    Das Konzept ist nicht statisch zu sehen, sondern wird ähnlich wie das Stadtentwicklungskonzept 2015+ im Laufe der Zeit überprüft, gegebenenfalls angepasst und fortgeschrieben werden.

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  • Wohnraumbedarfsanalyse

    Mit der Wohnraumbedarfsanalyse wurde 2020 die Grundlage für eine bedarfsgerechte Steuerung des Oelder Wohnungsmarktes gelegt: Neben der Darstellung der aktuellen Situation auf dem Wohnungsmarkt (Bestand) wurde zudem eine Prognose erstellt, die für die verschiedenen Segmente des Wohnungsmarktes die kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfe aufzeigt.

    Die aus der Wohnraumbedarfsanalyse hervorgehenden Handlungsempfehlungen sind teilweise konkret und direkt anwendbar. Andere sind eher Fragestellungen, die von Politik und Verwaltung Antworten fordern, da es in manchen Punkten unterschiedliche Zielvorstellungen oder mehrere mögliche Wege zum Erreichen eines Ziels gibt. Darüber hinaus gibt es einzelne Handlungsempfehlungen, die aus bestimmten Gründen zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht empfehlenswert erscheinen.

    Auf dem Weg der Erarbeitung dieses Handlungsleitfadens „Wohnen“ wurden zunächst von der Verwaltung, vor der Beschlussfassung im Rat am 21.02.2022 auch durch die Politik die Handlungsempfehlungen der Wohnraumbedarfsanalyse aufgegriffen. Es wurden Fragen beantwortet, Interessen abgewogen, Weichen gestellt und Ergänzungen aus der Praxis der Stadtentwicklung und des Wohnungsbaus vorgenommen.

    Als Resümee definiert der Handlungsleitfaden Zielsetzung und Rahmen des „Oelder Wegs“ einer zukunftsfähigen Wohnbaulandpolitik. Anwendung findet der Handlungsleitfaden „Wohnen“ gleichermaßen im direkten kommunalen Handeln wie auch im Rahmen des Möglichen – z.B. durch städtebauliche Verträge sowie die Bauleitplanung abgesichert – bei privaten Entwicklungsflächen.

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