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3-G-Regelung im Rathaus gilt weiterhin


Wie bereits mitgeteilt hält die Stadt Oelde  an einer beschränkten Zutrittsregelung für städtische Einrichtungen fest.  

Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes sieht  zahlreiche Lockerungen  der Corona-Schutzbestimmungen vor. Gleichzeitig  sieht sie jedoch die Möglichkeit vor,  im Wege des Hausrechts anderslautende Regelungen zu treffen. 

"Die Regelungsmöglichkeit gilt auch für  Beschränkungen beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen. Anders als ein privater Gewerbetreibender oder Gastronom muss diese Regelung jedoch im Wege einer Allgemeinverfügung festgesetzt werden, die eine vorherige   Abwägung der unterschiedlichen Interessen  vorauszugehen hat."  erläutert Jakob Schmid, als Fachbereichsleiter auch für das Ordnungswesen zuständig.   Die Regelung ist heute in Kraft getreten. 

Für den Besuch des Rathauses ist zudem  ist eine vorherige Terminvereinbarung  erforderlich.

So können Sie  uns zur Terminvereinbarung erreichen: 

+49 02522 72-0