Schiedsmann

  • Leistungsbeschreibung

    In privaten Streitigkeiten stellen die Einschaltung eines Schiedsmanns und das mediative Schlichtungsverfahren oftmals die bessere Alternative zum gerichtlichen Verfahren dar.

    Ein Gerichtsurteil führt in der Regel zu einer gewinnenden und zu einer unterlegenen Partei. Im Schlichtungsverfahren wird hingegen versucht, gemeinsam einen Kompromiss zu finden, der sich an der geltenden Rechtslage orientiert.

    Handelt es sich bei den Parteien um Nachbarn, müssen diese weiterhin miteinander auskommen. Ein Kompromiss kann hier besser als ein Urteil dazu beitragen, das Verhältnis zwischen beiden Seiten dauerhaft zu verbessern.

    Wann kann das Schiedsamt angerufen werden?

    In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht, wie der Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Bepflanzungen, Errichtung von Zäunen oder das Beschneiden von Hecken und Bäumen.

    Auch in Strafsachen wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede oder Sachbeschädigung kann das Schiedsamt angerufen werden, zumal die Staatsanwaltschaft in Bagatellfällen das öffentliche Interesse an der Verfolgung verneinen kann.

    Auch bei der Klärung von Geldforderungen aus Verträgen und Schadensersatzansprüchen, bei Verletzung der persönlichen Ehre bzw. Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kann der Schiedsmann hilfreich vermitteln.

    Ein Ansprechpartner bei der Stadt Oelde vermittelt den Kontakt zum Schiedmann, Herrn Dr. Jasper. Dieser bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt die Beteiligten ein.

    Die Schlichtungsverhandlungen finden in der Regel in den frühen Abendstunden im Rathaus statt.
  • Kosten

    Ein Streitfall wird nicht nach seinem Streit- bzw. Gegenstandswert, sondern mit einer festen Gebühr und dem Auslagenersatz berechnet, so dass ein „vollstreckbarer Vergleich“ in der Regel weniger als 50 Euro kostet.

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