Kreis-verkehr 

Warum ein Kreisverkehr?

Warum ein Kreisverkehr?

Die Ennigerloher Straße und die Herrenstraße sind aktuell als Vorfahrtsstraßen angeordnet,   wobei der Straßenverlauf der L792 die Hauptverkehrsbeziehung der Ennigerloher Straße in   die Paulsburg darstellt. Ampeln sind nicht vorhanden. Für den Bau des neuen Kreisverkehres gibt es  mehrere Gründe:


Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger

 In allen Straßen sind beidseitige Gehwege angelegt, wobei   jedoch keine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger  gegeben ist.   Aufgrund des Ausmaßes der Kreuzung ist eine fußläufige Querung   für weniger mobile Personen nicht gefahrlos möglich.  Mit der Eröffnung  des neuen Von-Galen-Hauses  an der Ennigerloher Straße  hat sich der Anteil mobilitätseingeschränkter Personen in diesem Kreuzungsbereich  weiter erhöht. Straßen.NRW als Eigentümer / Straßenbaulastträger der Ennigerloher Straße  forderte aus diesen Gründen eine Querungshilfe vor dem Haupteingang   des neuen Seniorensheims. Insofern waren Eingriffe in den Bestand ohnehin erforderlich. 

Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrer

Der Radverkehr wird aktuell lediglich durch einen schmalen Schutzstreifen geschützt, der über   den Knotenpunkt hinweg zur Innenstadt (Marktplatz) geführt.  Die   Bestandssituation wird aus fachlicher Sicht als ungeordnet  bewertet.

Reduzierung der Geschwindigkeit

 Verkehrsmessungen auf Höhe des neuen   Eingangs des Von-Galen-Hauses ergaben besorgniserregende Ergebnisse.   Ein signifikanter Anteil der täglich rund 4.000 Fahrzeuge fuhr mit zu hohen Geschwindigkeiten.

Städtebauliche Aufwertung

Neben der verkehrlichen soll zudem auch die städtebauliche Situation verbessert werden. Die Gestaltung des Kreisverkehres soll der umgebenden teils historischen Bebauung  Rechnung tragen und  einen attraktiven Übergang in die Innenstadt darstellen.   Hier ist beispielsweise ein Wasserspiel denkbar. 

Abknickende Vorfahrt keine Alternative

Neben dem Kreisverkehr wurden durch die Verwaltung und Straßen.NRW auch die Varianten   einer signalisierten Kreuzung (also mit Ampelanlage) sowie einer abknickenden Vorfahrt geprüft. Beide Optionen   wurden aber als deutlich ungeeigneter eingestuft.


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