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ZUE
Betrieb einer Zentralen Unterbringungseinrichtung
Am 29. Juli 2024 wurden der Verwaltung zwei Anträge auf Einleitung eines Bürgerbegehrens nach § 26 GO NRW überreicht. Ein Bürgerbegehren richtet sich gegen eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes mit einer maximalen Kapazität von 400 Personen. Die Bewohner leben hier vorübergehend, bis sie einer Kommunen dauerhaft zugewiesen werden. Weil Bürger*innen im Rahmen unserer Informationsveranstaltungen Sicherheitsbedenken geäußert hatten, hat der Rat darüber hinaus entschieden, den Kommunalen Ordnungsdienst schon im Vorfeld auszuweiten und die Ordnungspartnerschaft mit der Polizei zu intensivieren.
Die Stadt Oelde hat sich unter anderem für eine ZUE ausgesprochen, weil nach Start der ZUE die Zuweisung der nächsten 400 Geflüchteten an die Stadt Oelde ausgesetzt wird. Dieses entlastet die überlasteten Strukturen auf dem Wohnungsmarkt, in Schulen und Kitas, den städtischen Haushalt und ermöglicht die Konzentration auf die Integration der bereits aufgenommenen Geflüchteten.
Was passiert derzeit?
Der Antrag in Sachen Zentraler Unterbringungseinrichtung wird aktuell rechtlich geprüft. Die Verwaltung erarbeitet zudem die Kostenschätzung. Darin werden die finanziellen Auswirkungen für den Fall dargestellt, dass das Begehren im Sinne der Initiatoren einen positiven Ausgang findet.
Nach Vorlage der Kostenschätzungen ist es möglich, dass der Rat formal über die Zulässigkeit der angestrebten Bürgerbegehren entscheidet. Dieser Schritt würde sowohl den Initiatoren, als auch den Bürger*innen, die mit ihrer Unterschrift das Begehren unterstützen wollen, Rechtssicherheit geben, denn es verhindert, dass das Begehren zu einem späteren Zeitpunkt daran scheitert, dass zum Beispiel die Fragestellung nicht korrekt formuliert war.
Parallel können die Initiatoren mit der Sammlung der jeweils erforderlichen 1963 Unterschriften beginnen. Wird dieses Ziel erreicht, muss sich der Rat erneut mit den Beschlüssen auseinandersetzen, gegen die sich die beiden Begehren wenden. Er muss dann entscheiden, ob er seine Beschlüsse aufhebt oder bestehen lässt. Erfolgt keine Rücknahme der Beschlüsse, kommt es innerhalb der dann folgenden drei Monate zum Bürgerentscheid, möglicherweise im Frühjahr 2025. Dann wären alle Oelder Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Entscheidung selbst zu treffen.
Ein Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn die Mehrheit der Stimmen mit Ja votiert und diese Mehrheit mindestens 20 % der Oelder Bürgerinnen und Bürger darstellt.