Stempel mit dem Aufdruck "Grundsteuer" vor Geldscheinen

Finanzen

Grundsteuerreform

Grundsteuer-Reform

Die bisherige Erhebung der Grundsteuer in Deutschland ist nicht verfassungskonform, weil sie   unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes ist.   Das Ziel der Grundsteuerreform ist, dass Grundstücke in gleicher Lage und gleicher Größe zukünftig auch die gleiche Grundsteuerbelastung haben. 

Hierzu ist die Mitarbeit  der  Eigentümer:innen erforderlich und verpflichtend: 

Alle Eigentümer und Eigentümerinnen in Nordrhein-Westfalen müssen  eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt abgeben. Die Erklärung ist   online über das Portal www.elster.de einzureichen. In dieser sogenannten Feststellungserklärung werden die Daten abgefragt, die als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer dienen. Am 13. Oktober 2022 wurde  die Abgabefrist der Erklärung, die zuvor am   31. Oktober 2022  endete,  auf den  31. Januar 2023 verlegt. 

   Die zuständige Behörde ist das  Finanzamt und nicht die Kommune.   Darum möchten wir Sie bitten, Ihre Fragen an das Finanzamt zu richten, weil wir zu   individuellen Inhalten keine Informationen vorliegen haben.

Gern möchten wir Sie aber mit  Hinweisen zum Verfahren versorgen.

Hinweise zum Verfahren

  • Erhalt des Informationsschreibens: Alle Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhalten ein individuelles Schreiben des Finanzamtes mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung zu ihrem Grund vorliegen und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung von Belang sind.  
  • Prüfen Sie die Daten: Wenn  die vorliegenden Daten  - wie  das Aktenzeichen, die Lage des Grundstücks mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Grundstücksfläche und  Bodenrichtwert - richtig und vollständig sind, können  Sie  die Feststellungserklärung ausfüllen. 
  • Woher weiß man, dass die Daten vollständig sind?   Eine Checkliste finden Sie hier.
  • Finden Sie die benötigten Daten heraus:  Daten zu Flächenangaben und Bodenrichtwerten können kostenfrei im Grundsteuerportal unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de abgerufen werden.
  • Reichen Sie die Daten ein: Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümer die Feststellungserklärung digital bei dem zuständigen Finanzamt über www.elster.de einreichen.  

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer finden Sie hier:

  • Wie kann ich die Erklärung abgeben? Kann ich die Erklärung auch für Dritte, z.B. für Eltern, abgeben?

    Die Feststellungserklärung müssen Sie vom   1. Juli bis zum 31. Oktober 2022  digital bei dem zuständigen Finanzamt einreichen.  Erhebungsstichtag ist der 1.1.2022. 

    Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto haben, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden.
    Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt  auf dem Elster-Portal beantragen.
    Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
    Eine digitale Abgabe kann auch über andere Software-Anbieter erfolgen, wenn diese es anbieten.
    Die Einreichung von Belegen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
    (Finanzverwaltung NRW; Fragen & Antworten zur Grundsteuerreform)

  • So wird die Grundsteuer ab 2025 berechnet

    1. Feststellung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt
    2. Anwendung der Grundsteuermesszahl und Berechnung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt 
    3. Berechnung der Grundsteuer durch  Anwendung des Hebesatzes auf den Grundsteuermessbetrag durch die Kommune 

    Es gilt folgende Berechnungsformel:
    Grundsteuerwert × Grundsteuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer


    Grundsteuerwert

    Je nachdem, ob das Grundstück bebaut ist und wie es genutzt wird, gibt es unterschiedliche Bewertungsverfahren. Das Ergebnis, also den Grundsteuerwert des Grundstücks, teilt  das Finanzamt in einem Bescheid mit.

    Grundsteuermesszahl

    Steht der Grundsteuerwert fest, wird die  Grundsteuermesszahl  angewandt. Das Bundesmodell, dem sich das Land NRW angeschlossen hat, sieht folgende Werte vor: 

    • unbebaute Grundstücke: 0,34 Promille
    • Wohngrundstücke: 0,31 Promille
    • andere bebaute Grundstücke: 0,34 Promille

    Grundsteuermessbetrag

    Der Grundsteuermessbetrag ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Grundsteuermesszahl. Die Eigentümer erhalten hierüber einen weiteren Bescheid des Finanzamtes. 

    Hebesatz

    Die Hebesätze legt die Stadt Oelde fest. Sie sind der letzte Faktor auf dem Weg zur Berechnung der Grundsteuer. Sie werden jährlich vom Rat der Stadt Oelde neu beschlossen,  bleiben oftmals jedoch über mehrere Jahre unverändert.   Über die Grundsteuer- und die Gewerbesteuerhebesätze setzten Kommunen  die einzigen  originären Steuern fest, die sie selbst erheben können. 

    Grundsteuer

    Das Finanzamt teilt der Gemeinde den Grundsteuermessbetrag mit, sodass die Grundsteuer über die Multiplikation mit dem kommunalen Hebesatz berechnet werden kann.
    Die Höhe der Grundsteuer wird den Eigentümern erstmals mit dem  Jahressteuerbescheid 2025, der üblicherweise im Frühjahr des jeweiligen Abgabenjahres versendet wird, mitgeteilt. 

  • Zeitplan  

    Mai 2022Ab Mai erhalten Grundstückseigentümer von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein   individuelles  Informationsschreiben     mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die als Unterstützung für die Erstellung der Feststellungserklärung dienen.
    1. Juli - 31. Oktober 2022
    In diesem Zeitraum müssen die Feststellungserklärung digital beim Finanzamt Beckum eingereicht werden. 
    bis 2025Feststellung des neuen Grundsteuerwertes  und des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Beckum und   Übersendung  entsprechender Bescheide
    2025Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt Oelde; Übersendung mit Jahresabgabenbescheid

    (Angaben der Finanzverwaltung NRW)

  • Ich bin Mieter. Bin ich auch betroffen? Muss ich etwas tun?

    Nein. Der Eigentümer, also Ihr Vermieter, ist verpflichtet, die  erforderlichen Angaben  zur Ermittlung des Grundsteuerwertes  zu machen. 
    Nach Festsetzung der Grundsteuer im Jahre 2025 ist jedoch zu erwarten, dass die Grundsteuer, die Sie vermutlich im Rahmen der Betriebskosten für die von Ihnen angemieteten Immobilie tragen, angepasst werden wird. 

  • Warum erfolgt eine Neuberechnung der Grundsteuer?

    Die heutige Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig
    Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die alte Besteuerung gekippt und eine Reform gefordert. Bisher wurde für die Berechnung der  Grundsteuer  der  Einheitswert  verwendet. Diese basierte in den alten Bundesländern  auf den Wertverhältnissen von 1964 basiert, in den neuen Bundesländern  von 1935. 
    Von realistischen Wertverhältnissen oder tatsächlichen    Verkehrswerten kann daher keine Rede sein. Die Neubewertung soll daher vergleichbare Verhältnisse  schaffen. 

  • Grundsteuer und Grunderwerbssteuer? Wo ist da der Unterschied?

    Grundsteuer
    Sie ist jährlich von den Eigentümern an die jeweilige Kommune zu entrichten. 
    (Kommunalsteuer)

    Grunderwerbssteuer
    Die fällt einmalig beim Erwerb einer Immobilie an und wird  durch das Finanzamt erhoben (Landessteuer) 

Ihr Kontakt

Finanzamt Beckum 
Grundsteuer-Hotline:
 02521-25-1959 (Mo. bis Fr. 9.00- 18.00 Uhr)

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.