Hundehaltung, Anzeige-, Erlaubnispflicht

  • Leistungsbeschreibung

    Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

    Das Gesetz klassifiziert alle Hunde nach ihrer Größe und auch nach ihrer Rasse.
    Es gelten die nachstehenden Klassen. Im Text bedeutet Widerrist  den höchsten Punkt der Rückenwirbel, dessen Höhe am Vorderlauf gemessen wird. 

    Kleine Hunde

    Hunde unter 40 cm Widerrist und unter 20 kg Gewicht, die nicht nach einer amtstierärztlichen Untersuchung als gefährlich eingestuft sind

    Große Hunde

    Hunde über 40 cm Widerrist oder über 20 kg Gewicht, die nicht  nach einer amtstierärztlichen Untersuchung als gefährlich eingestuft sind  und die nicht einer erlaubnispflichtigen Rasse angehören

    Gefährliche Hunde 

    Als gefährlich gelten folgende Hunderassen:

    • Pittbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Bullterrier
    • und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
    In diese Klasse gehören auch Hunde, die unabhängig von ihrer Rasse im Einzelfall nach einer Untersuchung durch den amtlichen Tierarzt als gefährlich eingestuft werden, weil sie zum Beispiel
    • auf Aggression gezüchtet wurden
    • einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben
    • unkontrolliert andere Tiere gehetzt haben

    Hunde bestimmter Rassen


    Für Hunde der nachstehend aufgeführten Rassen  wurden, wie für  gefährliche Hunde  infolge der Rassenmerkmale, nochmals besondere Regeln aufgestellt.

    Es handelt sich um die Rassen:
    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino Espanol
    • Mastino Napoletano
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa Inu
    • sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden


    Pflichten für Frauchen und Herrchen

    Anmeldung beim Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt

    Einen  Antrag zur Erlaubniserteilung  stellen Sie bzw.  nehmen die Anzeige nach dem Landeshundegesetz bitte mit folgenden Formularen vor:

    Online-Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse
    Online-Anzeige Haltung eines großen Hundes

    Hundesteuer

    Alle Hunde sind steuerpflichtig, unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht.
    Es ist eine Anmeldung beim Steueramt der Stadt Oelde erforderlich.
    Die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro der Stadt Oelde vornehmen.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    § 4 und 10, 11 Landeshundegesetz (LHundG)

  • Erforderliche Unterlagen

    Anmeldevordruck ist bezüglich der Halterdaten und der Angaben zum Hund auszufüllen.

    Beizufügen sind:

    • Nachweis Hundehalter-Haftpflichtversicherung
    • Nachweis Mikrochip
    • Nachweis Sachkunde

    zusätzlich bei gefährlichen Hunden bzw. Hunden bestimmter Rassen

    • Antrag auf Haltungserlaubnis
    • Führungszeugnis
  • Kosten

    • Anmeldung der sogenannten 40/20-Hunde (große Hunde): 25,00 EUR
    • Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde oder bestimmter Rassen: 100,00 EUR
    • Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht: 25,00 EUR

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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