Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Der Ausweis muss persönlich beantragt und das Antragsformular eigenhändig unterschrieben werden.
Gültigkeit:
- Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre
- Für Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Vorläufiger Personalausweis
- Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar im Bürgerbüro ausgestellt und ist höchstens 3 Monate gültig
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Ihren Personalausweis
- Es wird ein digitales und biometrisches Lichtbild benötigt. Das Bild wird z.B. von zertifizierten Fotografen oder auch in DM-Märkten sicher über eine Cloud bereitgestellt (QR-Code zur Vorlage im Bürgerbüro wird ausgehändigt).
Voraussetzung
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Kosten
- Die Gebühr des Personalausweises für Personen unter 24 Jahren beträgt 27,60 EUR
- Die Gebühr des Personalausweises für Personen über 24 Jahren beträgt 46,00 EUR
- Die Gebühr des vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 EUR
Weiterführende Informationen
Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel in dem Bürgerbüro ab, in dem Sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, so müssen Ihre Erziehungsberechtigten den Ausweis abholen.
Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
Bearbeitungsdauer
- zwischen 2 bis 3 Wochen