Personalausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Der Ausweis muss persönlich beantragt und das Antragsformular eigenhändig unterschrieben werden.

     

    Gültigkeit:

    • Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre
    • Für Personen über 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 10 Jahre

     

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

     

    Vorläufiger Personalausweis

    • Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar im Bürgerbüro ausgestellt und ist höchstens 3 Monate gültig
  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Ihren Personalausweis
    • Es wird ein digitales und biometrisches Lichtbild benötigt. Das Bild wird z.B. von   zertifizierten Fotografen  oder auch in   DM-Märkten  sicher über eine Cloud bereitgestellt  (QR-Code zur Vorlage im Bürgerbüro wird ausgehändigt). 
  • Voraussetzung

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

     

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
  • Kosten

    • Die Gebühr des Personalausweises für Personen unter 24 Jahren beträgt 27,60 EUR
    • Die Gebühr des Personalausweises für Personen über 24 Jahren beträgt 46,00 EUR
    • Die Gebühr des vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 EUR
  • Weiterführende Informationen

    Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel in dem Bürgerbüro ab, in dem Sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, so müssen Ihre Erziehungsberechtigten den Ausweis abholen. 

    Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.

  • Bearbeitungsdauer

    • zwischen 2 bis 3 Wochen 

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern