Schlagabraumfeuer / Osterfeuer

  • Leistungsbeschreibung

    Schlagabraumfeuer

    Nach Aufhebung der Pflanzabfallverordnung zum 01. Mai 2003 sind bei der Verwertung und Beseitigung von pflanzlichen Abfällen die allgemeinen abfallrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt auch für Abfälle aus Hecken-, Strauch- und Kopfbaumschnitt.

    Diese Abfälle sind somit grundsätzlich zu verwerten. Weiterhin sind Abfälle aus diesen Pflegemaßnahmen, soweit sie nicht verwertet, sondern beseitigt werden sollen, nach § 17 des KrWG grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu Verfügung zu stellen und gemäß § 28 Abs. 1 KrWG in einer zugelassenen Anlage zu beseitigen.

    Gemäß § 28 Abs. 2 KrWG kann die zuständige Behörde Ausnahmen von der Pflicht, Abfälle in zugelassenen Anlagen zu beseitigen, erteilen. Die Ausnahmen können durch Einzelfallgenehmigung oder durch Allgemeinverfügung zugelassen werden.

    Ausnahmen können aus kulturtechnischen Gründen oder aus Gründen des Forstschutzes erteilt werden. Im Interesse der Erhaltung der münsterländischen Parklandschaft wurde eine Ausnahmegenehmigung in Form einer Allgemeinverfügung für das Verbrennen von Schlagabraum, der im Rahmen der Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopfbäumen sowie Ufergehölzen anfällt, zu erteilen.
     
    Zeitraum: 15.10. bis 15.03. des Folgejahres 
     
    Ein Online-Formular finden Sie hier zu gegebener Zeit.
     
     

    Osterfeuer

    Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer, die ausschließlich von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden können. Landjugenden, Schützenvereine o.ä. dürfen also Osterfeuer durchführen, Privatpersonen jedoch nicht. Bei Brauchtumsfeuern handelt es sich um Veranstaltungen, die Jedermann öffentlich zugänglich sein müssen. Ein Osterfeuer dient der Brauchtumspflege, nicht der Beseitigung von Pflanzenabfällen.

    Osterfeuer dürfen nur am Ostersonntag und Ostermontag jeweils ab 18:00 Uhr abgebrannt werden. Eine vorherige Anzeige ist unter folgendem Link möglich:

    Anzeige von Osterfeuern

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.