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Kommunalwahl 2025
Die kommunalwahl
Die Kommunalwahl findet am 14. September 2025 statt.
Neben dem Rat und der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister der Stadt Oelde wird auch der Kreistag und die Landrätin / der Landrat gewählt.
Die neue Wahlperiode für den Rat der Stadt Oelde und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister startet am 1. November 2025 und dauert fünf Jahre.
Aktuelles
Zeitplan
04.12.2024 | Sitzung des Wahlausschusses (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke) |
23.12.2024 | Fristbeginn für die Abgabe von Wahlvorschlägen für die Kandidaten der Wahlbezirke, Reservelisten und der Bürgermeisterwahl (die notwendigen Dokumente können hier heruntergeladen werden) |
07.07.2025, 18 Uhr | Abgabeschluss der Wahlvorschläge für die Kandidaten der Wahlbezirke, Reservelisten und der Bürgermeisterwahl |
10.07.2025 | Sitzung des Wahlausschusses (Zulassung der Wahlvorschläge) |
bereits ab 06.08.2025 | Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen (ohne Wahlbenachrichtigungskarte nur ONLINE möglich) |
ab 11.08.2025 | Wahlbüro: Möglichkeit der Briefwahl direkt im Rathaus (Eingang Ratstrakt) - (Wahlbenachrichtigungskarte erforderlich) |
24.08.2025 | Letzter Termin für die Benachrichtigung aller Wahlberechtigten durch Wahlbenachrichtigungskarte |
25. bis 29.08. 2025 | Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses, kein Termin erforderlich) |
07.09.2025, bis 24 Uhr | Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen |
12.09.2025, bis 15 Uhr | Wahlbüro: Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und persönlich abzuholen sowie die Briefwahl im Rathaus direkt durchzuführen |
13.09.2025, bis 12 Uhr | Ersatzausstellung von nicht erhaltenen oder verlorenen Briefwahlunterlagen |
14.09.2025, bis 15 Uhr | Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bei plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung zu beantragen |
14.09.2025, bis 16 Uhr | Wahlbriefe müssen beim Wahlamt eingegangen sein (Einwurf in den Hausbriefkasten des Rathauses ist ausreichend) |
14.09.2025 | Kommunalwahl |
28.09.2025 | Tag einer möglichen Stichwahl zur Wahl der neuen Bürgermeisterin / des neuen Bürgermeisters |
30.10.2025 | Amtszeit von Bürgermeisterin Karin Rodeheger endet Amtszeit des aktuellen Rates der Stadt Oelde endet |
01.11.2025 | Amtszeit der neuen Bürgermeisterin / des neuen Bürgermeisters beginnt Amtszeit des neuen Rates der Stadt Oelde beginnt |
03.11.2025 | Konstituierende Ratssitzung; Vereidigung der neuen Bürgermeisterin / des neuen Bürgermeisters sowie der Mitglieder des Rates |
Informationen
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt ist,
- wer am Wahltag Deutsche / Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren / seinen Hauptwohnsitz in dem Wahlgebiet hat oder
- sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Ferner darf sie / er nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wer kann Ratsmitglied werden?
Wählbar ist jede wahlberechtigte Person,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in dem Wahlgebiet hat oder
- sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wie werden Kandidaten für den Rat aufgestellt?
Kandidat für eine Partei oder Wählergruppe
Kandidaten einer Partei oder Wählergruppe werden auf deren Nominierungsversammlung bestimmt. Auf der Versammlung gilt: Jeder darf jeden vorschlagen. Die Wahl ist aber geheim.Einzelbewerber
Wer gemäß der Gemeindeordnung wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen oder vorschlagen lassen. Um zu beweisen, dass Wählerinnen und Wähler die Kandidatur unterstützen, ist dem Wahlvorschlag eine Unterschriftenliste beizufügen. Für die Anzahl der Unterschriften ist die Größe des jeweiligen Wahlbezirkes maßgeblich. Da kein Wahlbezirk in Oelde 5000 Einwohner überschreitet, sind 5 Unterschriften von Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirkes erforderlich. Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich zu leisten und sollen die Angabe einer E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer der Unterzeichnenden enthalten. Jede Wählerin / jeder Wähler darf nur eine Einzelbewerberin / einen Einzelbewerber unterstützen.Wer kann Bürgermeisterin / Bürgermeister werden?
Wählbar ist,
- wer am Wahltag Deutsche / Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt und eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat,
- das 23. Lebensjahr vollendet hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wie werden Bürgermeister-Kandidaten aufgestellt?
Kandidat für eine Partei oder Wählergruppe
Kandidaten einer Partei oder Wählergruppe werden auf deren Nominierungsversammlung bestimmt. Auf der Versammlung gilt: Jeder darf jeden vorschlagen. Die Wahl ist aber geheim.Einzelbewerber
Wer gemäß der Gemeindeordnung wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen oder vorschlagen lassen. Um zu beweisen, dass Wählerinnen und Wähler die Kandidatur unterstützen, ist dem Wahlvorschlag eine Unterschriftenliste beizufügen. Dafür sind fünfmal so viele Unterschriften wie die Vertretung Mitglieder (Rat der Stadt Oelde: 40 Mitglieder) hat, erforderlich (200 Unterschriften). Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich zu leisten. Jede Wählerin / jeder Wähler darf nur eine Einzelbewerberin / einen Einzelbewerber unterstützen.Der Wahlvorschlag für Bürgermeister-Kandidaten sowie Kandidaten für den Rat
Der Wahlvorschlag enthält:
- den vollständigen Namen,
- Beruf,
- Geburtsdatum und -ort,
- Adresse,
- Staatsangehörigkeit
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer)
- und den Namen der nominierenden Partei oder Wählergruppe (sofern kein Einzelbewerber)
Außerdem sind zwei Vertrauenspersonen zu benennen, die Ansprechpartner sind, falls der Wahlleiter Mängel an den Unterlagen feststellt. Zudem ist das Protokoll der Versammlung beizulegen, in welcher die Kandidatur beschlossen wurde. Bei Einzelkandidaten ist die Unterschriftenliste beizufügen. Diese Unterlagen müssen bis zum 69. Tag vor der Wahl (07.07.2025) beim Wahlleiter vorliegen.
Wie groß wird der neue Rat der Stadt Oelde sein?
Der Rat der Stadt Oelde hat mit Beschluss vom 02.05.2022 per Satzung die "Satzung zur Verringerung der bei der Wahl des Stadtrates zu wählenden Vertreter/innen vom 05.02.1998" aufgehoben. Somit steigt die Zahl der regulär in den Rat zu wählenden Vertreter/innen von 32 auf 38. Zusätzliche Sitze können durch Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen.
Stichwahl für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. Dezember 2019 die Abschaffung der Stichwahl für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sahen darin die Grundsätze des deutschen Rechtsstaates verletzt. In Nordrhein-Westfalen kommt es somit am 28.09.2025 zur Stichwahl, wenn keiner der Bürgermeister-Kandidaten mehr als 50 % auf sich vereinen kann.
Neueinteilung der Wahlbezirke im Sinne des Kommunalwahlgesetzes NRW
Wahlbezirke am 04. Dezember 2024 neu eingeteilt
Die Wahlbezirke wurden mit einstimmigem Beschluss des Wahlausschusses neu zugeschnitten.Einteilung von Wahlbezirken als fortlaufende Aufgabe
Städte verändern sich fortlaufend. Menschen ziehen weg, Menschen ziehen zu. Viertel wachsen, Viertel schrumpfen. In Oelde steigen die Einwohnerzahlen leicht an. Allerdings nicht überall gleichermaßen. So gehört es zu den grundlegenden Aufgaben einer Stadt, zu jeder Kommunalwahl ihre Wahlkreise neu zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Damit es in jedem Wahlkreis annähernd gleich viele Wahlberechtigte gibt und jede Stimme annähernd gleich viel Gewicht hat.Gesetzliche Ausgangslage
Das Wahlgebiet der Stadt Oelde ist in 19 möglichst gleich große Wahlbezirke einzuteilen. Nach dem Kommunalwahlgesetz NRW darf kein Wahlbezirk mehr als 15 % größer oder kleiner sein als ein durchschnittlicher Wahlbezirk. In begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25 % zulässig.Größe von Wahlbezirken in Oelde
Zum Stichtag 30.04.2024 betrug die maßgebliche Zahl der Wahlberechtigten in Oelde 24.295. Die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten je Wahlbezirk beträgt somit 1.279 (Zahl der Wahlberechtigten geteilt durch 19 Wahlbezirke). Damit dürfe unter Berücksichtigung der zugelassenen Abweichung (+/- 15 %) ein Wahlbezirk maximal 1.471 Wahlberechtigte und minimal 1.087 Wahlberechtigte umfassen.Die 15 %-Grenze wird in den Wahlbezirken 013 - Gottfriedheim I (Lette Nord) - und 014 - Gottfriedheim II (Lette Süd) - unterschritten, um die Bezirksgrenzen einzuhalten und so zu gewährleisten, dass die Wahlberechtigten in ihrem Ortsteil wählen können.
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