Voting. Woman putting a ballot into a voting box.

Kommunal-
wahl 2025

Kommunalwahl 2025

Die kommunalwahl 

Die Kommunalwahl findet am  14. September 2025 statt. 
Neben dem Rat  und der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister der Stadt Oelde wird  auch  der Kreistag und die Landrätin / der Landrat gewählt.
Die neue Wahlperiode für den Rat der Stadt Oelde und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister startet am 1. November 2025 und dauert fünf Jahre. 


Aktuelles

Layout 1

Zeitplan 

04.12.2024
Sitzung des Wahlausschusses (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke)
23.12.2024Fristbeginn für die Abgabe von Wahlvorschlägen  für die Kandidaten der Wahlbezirke, Reservelisten und  der Bürgermeisterwahl  (die notwendigen Dokumente können hier heruntergeladen werden)
07.07.2025,
18 Uhr
Abgabeschluss der Wahlvorschläge  für die Kandidaten der Wahlbezirke, Reservelisten und  der Bürgermeisterwahl
10.07.2025Sitzung des Wahlausschusses  (Zulassung der Wahlvorschläge)
bereits ab 06.08.2025Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen 
(ohne Wahlbenachrichtigungskarte nur   ONLINE  möglich)
ab
11.08.2025
Wahlbüro: Möglichkeit der Briefwahl direkt im Rathaus (Eingang Ratstrakt) -  (Wahlbenachrichtigungskarte erforderlich) 
24.08.2025Letzter Termin für die Benachrichtigung aller Wahlberechtigten  durch Wahlbenachrichtigungskarte
25. bis 29.08.
2025
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (zu den   allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses, kein Termin erforderlich)
07.09.2025, 
bis 24 Uhr
Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen
12.09.2025,
bis 15 Uhr
Wahlbüro: Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen und  persönlich abzuholen sowie die Briefwahl im Rathaus  direkt durchzuführen
13.09.2025,
bis 12 Uhr
Ersatzausstellung von nicht erhaltenen oder verlorenen Briefwahlunterlagen
14.09.2025,
bis 15 Uhr
Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bei  plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung  zu beantragen
14.09.2025,
bis 16 Uhr
Wahlbriefe müssen beim Wahlamt eingegangen sein (Einwurf in den  Hausbriefkasten des Rathauses    ist ausreichend)
14.09.2025Kommunalwahl 
28.09.2025Tag einer möglichen Stichwahl  zur Wahl der neuen Bürgermeisterin  / des neuen Bürgermeisters
30.10.2025Amtszeit von Bürgermeisterin Karin Rodeheger endet
Amtszeit des aktuellen Rates der Stadt Oelde endet
01.11.2025Amtszeit der neuen Bürgermeisterin / des neuen Bürgermeisters beginnt
Amtszeit des neuen Rates der Stadt Oelde beginnt
03.11.2025Konstituierende Ratssitzung; Vereidigung der neuen Bürgermeisterin / des neuen Bürgermeisters sowie der Mitglieder des Rates 


Informationen

  • Wer kann wählen? 

    Wahlberechtigt   ist, 

    •   wer am Wahltag Deutsche / Deutscher im Sinne von   Artikel  116 Abs.  1 des Grundgesetzes  ist  oder  die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union  besitzt,
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
    • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl   ihren / seinen Hauptwohnsitz in dem Wahlgebiet hat oder
    • sich sonst gewöhnlich aufhält und  keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

    Ferner   darf sie / er nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

  • Wer kann Ratsmitglied werden?

    Wählbar ist jede wahlberechtigte Person,

    • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet  hat und
    • seit mindestens drei Monaten   ihren Hauptwohnsitz in dem Wahlgebiet hat oder
    • sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.

    Nicht   wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

  • Wie werden Kandidaten für den Rat aufgestellt? 

    Kandidat für eine Partei oder Wählergruppe
    Kandidaten einer Partei oder Wählergruppe werden auf deren Nominierungsversammlung bestimmt. Auf der Versammlung gilt: Jeder darf jeden vorschlagen. Die Wahl ist aber geheim.

    Einzelbewerber
    Wer gemäß der Gemeindeordnung wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen oder vorschlagen lassen. Um zu beweisen, dass Wählerinnen und Wähler die Kandidatur unterstützen, ist dem Wahlvorschlag eine  Unterschriftenliste beizufügen.  Für die Anzahl der Unterschriften ist die Größe des jeweiligen Wahlbezirkes maßgeblich. Da kein Wahlbezirk in Oelde 5000 Einwohner überschreitet, sind  5 Unterschriften von  Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirkes erforderlich.  Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich zu leisten  und sollen die Angabe einer E-Mail-Adresse und einer Telefonnummer der Unterzeichnenden enthalten.  Jede Wählerin / jeder Wähler darf nur eine Einzelbewerberin / einen Einzelbewerber unterstützen.

  • Wer kann  Bürgermeisterin / Bürgermeister werden?

    Wählbar ist,

    • wer am Wahltag Deutsche / Deutscher im Sinne von Artikel  116 Abs.  1 des Grundgesetzes  ist oder die Staatsangehörigkeit  eines Mitgliedstaates der Europäischen Union  besitzt und eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland innehat,
    • das 23.  Lebensjahr vollendet hat und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sowie
    • die Gewähr dafür bietet, dass sie / er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

    Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

  • Wie werden Bürgermeister-Kandidaten aufgestellt?

    Kandidat für eine Partei oder Wählergruppe
    Kandidaten einer Partei oder Wählergruppe werden auf deren Nominierungsversammlung bestimmt. Auf der Versammlung gilt: Jeder darf jeden vorschlagen. Die Wahl ist aber geheim.

    Einzelbewerber
    Wer gemäß der Gemeindeordnung wählbar ist, kann sich selbst vorschlagen oder vorschlagen lassen. Um zu beweisen, dass Wählerinnen und Wähler die Kandidatur unterstützen, ist dem Wahlvorschlag eine  Unterschriftenliste beizufügen.  Dafür sind  fünfmal so viele Unterschriften  wie die Vertretung Mitglieder (Rat der Stadt Oelde: 40 Mitglieder) hat, erforderlich (200 Unterschriften). Die Unterschriften sind persönlich und handschriftlich zu leisten. Jede Wählerin / jeder Wähler darf nur eine Einzelbewerberin / einen Einzelbewerber unterstützen.

  • Der Wahlvorschlag für  Bürgermeister-Kandidaten sowie Kandidaten für den Rat

    Der Wahlvorschlag enthält:

    • den  vollständigen Namen,
    • Beruf,
    • Geburtsdatum und -ort,
    • Adresse,
    • Staatsangehörigkeit
    • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer)
    • und  den Namen der nominierenden Partei oder Wählergruppe (sofern kein Einzelbewerber)

    Außerdem sind zwei Vertrauenspersonen zu benennen, die Ansprechpartner sind, falls der Wahlleiter Mängel an den Unterlagen feststellt. Zudem ist das  Protokoll der Versammlung beizulegen, in welcher die Kandidatur beschlossen wurde. Bei Einzelkandidaten ist die Unterschriftenliste beizufügen. Diese Unterlagen müssen bis zum 69. Tag vor der Wahl (07.07.2025) beim Wahlleiter vorliegen.

  • Wie groß wird der neue Rat der Stadt Oelde sein? 

    Der Rat der Stadt Oelde hat mit Beschluss vom 02.05.2022 per Satzung  die "Satzung zur Verringerung der bei der Wahl des Stadtrates zu wählenden Vertreter/innen vom 05.02.1998" aufgehoben.  Somit steigt die Zahl der regulär in den Rat zu wählenden Vertreter/innen von 32 auf 38.   Zusätzliche Sitze können durch Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen.

  • Stichwahl für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters

     Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat  am 20. Dezember 2019  die Abschaffung der Stichwahl für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sahen darin die Grundsätze des deutschen Rechtsstaates verletzt. In Nordrhein-Westfalen kommt es somit am 28.09.2025 zur Stichwahl, wenn keiner der Bürgermeister-Kandidaten mehr als 50 % auf sich vereinen kann.

  • Neueinteilung der Wahlbezirke  im Sinne  des Kommunalwahlgesetzes NRW

    Wahlbezirke am 04.  Dezember 2024 neu eingeteilt
    Die Wahlbezirke  wurden  mit  einstimmigem Beschluss des Wahlausschusses neu zugeschnitten. 

    Einteilung von Wahlbezirken als fortlaufende Aufgabe
    Städte verändern sich fortlaufend. Menschen ziehen weg, Menschen ziehen zu. Viertel wachsen, Viertel schrumpfen. In Oelde steigen die Einwohnerzahlen leicht an. Allerdings nicht überall gleichermaßen. So gehört es zu den grundlegenden Aufgaben einer Stadt, zu jeder Kommunalwahl ihre Wahlkreise neu zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Damit es in jedem Wahlkreis annähernd gleich viele Wahlberechtigte gibt und jede Stimme annähernd gleich viel Gewicht hat.

    Gesetzliche Ausgangslage
    Das Wahlgebiet der Stadt Oelde ist in 19 möglichst gleich große Wahlbezirke einzuteilen. Nach dem Kommunalwahlgesetz NRW darf kein Wahlbezirk mehr als 15 % größer oder kleiner sein als ein durchschnittlicher Wahlbezirk.    In begründeten Ausnahmefällen, etwa zur Wahrung räumlicher Zusammenhänge oder zur Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen, ist eine Abweichung bis zu 25  % zulässig.

    Größe von Wahlbezirken in Oelde
    Zum   Stichtag 30.04.2024 betrug die maßgebliche Zahl der Wahlberechtigten in Oelde 24.295. Die durchschnittliche Zahl der Wahlberechtigten je Wahlbezirk beträgt somit 1.279 (Zahl der Wahlberechtigten geteilt durch 19 Wahlbezirke).  Damit dürfe unter Berücksichtigung der zugelassenen Abweichung (+/- 15 %) ein Wahlbezirk maximal 1.471 Wahlberechtigte und minimal 1.087 Wahlberechtigte umfassen.

    Die 15 %-Grenze wird in den Wahlbezirken  013 - Gottfriedheim I  (Lette Nord) - und 014 - Gottfriedheim  II (Lette Süd)  -  unterschritten, um die Bezirksgrenzen einzuhalten und so zu gewährleisten, dass die Wahlberechtigten   in ihrem Ortsteil wählen können.

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