Stempel mit dem Aufdruck "Grundsteuer" vor Geldscheinen

Grundsteuerreform

Umsetzung der GrundsteuerReform

Die Stadt Oelde versendet am 31. Januar 2025 erstmalig die Grundsteuerbescheide nach dem neuen Recht.

 Dem Versand der Bescheide ist ein mehrjähriger und bundesweiter Grundsteuerreform­prozess, der mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 10. April 2018 begonnen hat, vorausgegangen. Nähere Informationen zu dem bisherigen Verfahren finden Sie auf  weiter unten auf dieser Seite. 


Der Rat der Stadt Oelde hat in der Sitzung am 16. Dezember 2024 die Entscheidungen über die neuen Hebesätze für 2025 getroffen. Die folgende Tabelle stellt die Hebesätze dar:

  •  Grundsteuer A                                                                                                              276 v.H.
  • Wohngrundstücke (Grundsteuer B1)                                         647 v.H. 
  • Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B2)                          1.190 v.H. 

 

Mit diesen Hebesätzen wird Aufkommensneutralität der Einnahmen aus der Grundsteuer für die Stadt Oelde gewährleistet, d.h. die prognostizierten Erträge des Jahres 2025 der Grundsteuer A sowie der Grundsteuer B1 und B2 entsprechen den Einnahmen, welche die Stadt Oelde auch ohne die Umsetzung der Grundsteuerreform vereinnahmt hätte. Für die oder den einzelnen Steuerpflichtige*n kann sich durch die veränderte Grundstücksbewertung, auf die die Stadt Oelde keinen Einfluss hat, dennoch eine niedrigere oder auch höhere Steuerlast ergeben.

 


Wichtige Informationen bei Rückfragen oder Einwänden

 Sofern Sie Rückfragen oder Einwände zu der festgesetzten Grundsteuer haben, so unterscheiden Sie bitte:

  1.     Bei Fragen oder Einwänden zu dem Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuer­wertes oder zum             Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermess­betrages, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

 

Hinweis:        

Sofern Sie bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwertes oder die Festsetzung        des Grundsteuerbetrages eingelegt haben, bleibt die Erhebung der Grundsteuer durch den durch die Stadt Oelde erlassenen Bescheid unberührt. Die Grundsteuer ist trotzdem fristgerecht an die Stadt Oelde zu entrichten. Nach einer abweichenden Entscheidung des Finanzamtes erfolgt eine Korrektur durch die Stadt Oelde.

 

2. Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid der Stadt Oelde wenden Sie sich bitte an die auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Kontaktdaten (Tel.: 02522-72 360) unter Bereithaltung und Angabe ihres Kassen­zeichens.

Aufgrund der Vielzahl der verschickten Bescheide   empfiehlt sich die Kontaktaufnahme sowie Schilderung des Anliegens per E-Mail   grundbesitzabgaben-steuern@oelde.de.

     

 3. Haben Sie Fragen zum Zahlungsverkehr, möchten Sie ein SEPA-Mandat einreichen oder ändern, wenden Sie sich bitte ebenfalls unter Angabe des Kassenzeichens an den Fachdienst Stadtkasse Tel. 02522-72 316 bzw. Stadtkasse-Zahlungen@oelde.de .


    Unter      www.oelde.de/SEPA  finden Sie das Formular zur Erteilung eines SEPA-Mandates.


Bisheriges Verfahren der Grundsteuerreform

Die bisherige Erhebung der Grundsteuer in Deutschland ist nicht verfassungskonform, weil sie   unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes ist.   Das Ziel der Grundsteuerreform ist, dass Grundstücke in gleicher Lage und gleicher Größe zukünftig auch die gleiche Grundsteuerbelastung haben. 

Hierzu ist die Mitarbeit  der  Eigentümer:innen erforderlich und verpflichtend: 

Alle Eigentümer und Eigentümerinnen in Nordrhein-Westfalen müssen  eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt abgeben. Die Erklärung ist   online über das Portal www.elster.de einzureichen. In dieser sogenannten Feststellungserklärung werden die Daten abgefragt, die als Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer dienen. Am 13. Oktober 2022 wurde  die Abgabefrist der Erklärung, die zuvor am   31. Oktober 2022  endete,  auf den  31. Januar 2023 verlegt. 

   Die zuständige Behörde ist das  Finanzamt und nicht die Kommune.   Darum möchten wir Sie bitten, Ihre Fragen an das Finanzamt zu richten, weil wir zu   individuellen Inhalten keine Informationen vorliegen haben.

Gern möchten wir Sie aber mit  Hinweisen zum Verfahren versorgen.

Hinweise zum Verfahren

  • Erhalt des Informationsschreibens: Alle Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhalten ein individuelles Schreiben des Finanzamtes mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung zu ihrem Grund vorliegen und die bei der Erstellung der Feststellungserklärung von Belang sind.  
  • Prüfen Sie die Daten: Wenn  die vorliegenden Daten  - wie  das Aktenzeichen, die Lage des Grundstücks mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Grundstücksfläche und  Bodenrichtwert - richtig und vollständig sind, können  Sie  die Feststellungserklärung ausfüllen. 
  • Woher weiß man, dass die Daten vollständig sind?   Eine Checkliste finden Sie hier.
  • Finden Sie die benötigten Daten heraus:  Daten zu Flächenangaben und Bodenrichtwerten können kostenfrei im Grundsteuerportal unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de abgerufen werden.
  • Reichen Sie die Daten ein: Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Eigentümer die Feststellungserklärung digital bei dem zuständigen Finanzamt über www.elster.de einreichen.  

Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer finden Sie hier:

Ihr Kontakt

Fachdienst  Finanzen, Steuern und  Abgaben     grundbesitzabgaben-steuern@oelde.de    02522-72- 360      

Fachdienst Stadtkasse                                                        stadtkasse-zahlungen@oelde.de                                                                 

Finanzamt Beckum 
Grundsteuer-Hotline:
 02521-25-1959 (Mo. bis Fr. 9.00- 18.00 Uhr)










































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