Wohnberechtigungs Schein



Der Wohn-berechtigungs-Schein



Für manche Wohnungen gibt der Staat Geld.
Deshalb ist die Miete von diesen Wohnungen günstig.
Für diese Wohnungen braucht man
einen Wohn-Berechtigungs-Schein.
Die Abkürzung ist: WBS.


Einen WBS bekommen nur Menschen,
die wenig Geld haben.
Im  WBS steht:

  • So groß darf die Wohnung sein.
  • So viele Leute dürfen in der Wohnung wohnen.

Für einen WBS muss man einen Antrag stellen.
Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Oelde.
Das Sozialamt prüft, ob man   einen WBS bekommt.



Die Bilder sind von:  Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

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