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Personen, die sich ganz schlecht bewegen können,
können Anspruch auf einen Parkausweis für Behinderte haben.
Der Parkausweis gilt in der gesamten EU.
Einen Park-sonder-Ausweis für behinderte bekommt man, wenn man:
einen Schwerbehinderten-Ausweis hat, mit den Merkzeichen:
Weitere Infos zum blauen Parkausweis:
Der blaue Parkausweis gilt in der gesamten EU
Es gibt noch andere Menschen, die auch Park-Erleichterungen bekommen.
Den orangen Park-Ausweis bekommen :
Menschen, die die Merkzeichen G und B haben
und einen GdB von über 79 haben.
Menschen, die eine schwere Behinderung haben, weil sie
Morbus Chron haben oder
Colitis ulcerosa haben
und dabei dienen GdB von über 69 haben.
Menschen, die eine schwere Behinderung haben, weil sie
einen künstlichen Darmausgang haben und
eine künstliche Harnableitung
und dabei einen GdB von Über 69 haben.
- Der orangene Parkausweis gilt nur in Deutschland.
- Der Antrag für den Parkausweis wird im Bürgerbüro entgegengenommen.
- Der Kreis Warendorf entscheidet, ob Sie einen bekommen.
- Das Bürgerbüro in Oelde gibt Ihnen Bescheid, wenn entschieden worden ist.
Besitzer vom orangenen Parkausweis können:
wenn ein Zusatz-Schild eine begrenzte Parkzeit anzeigt.
Zur Beantragung der Parkausweise brauchen Sie:
Die Park-Ausweise kosten nichts.
Dann melden Sie sich im Bürgerbüro
Die Bilder sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers