Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt. Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben. Hat eine Person mehr als 60.000 Euro Vermögen? Dann bekommt die Person kein Wohn-Geld.
Wohn-Geld ist ein Zuschuss. Das heißt: Das Amt bezahlt einen Teil von den Wohn-Kosten zum Beispiel einen Teil der Miete.
Wohn-Geld und Eigentum: Haben Sie eine Eigentums-Wohnung oder ein Haus? Und wohnen Sie da auch? Dann können Sie auch Wohn-Geld bekommen.
Für Wohn-Geld muss man einen Antrag stellen. Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Oelde. Das Sozialamt prüft, ob man Wohn-Geld bekommt.
Wohn-Geld bekommt man immer höchstens für ein Jahr. Danach muss man einen neuen Antrag stellen. Man kann dann weiter Wohn-Geld bekommen.
Für Wohn-Geld gelten diese Regeln: Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben. Hat eine Person mehr als 60.000 Euro? Dann bekommt die Person kein Wohn-Geld.
Wichtig: Bekommen Sie andere Hilfen vom Amt? Dann bekommen Sie kein Wohn-Geld. Andere Hilfen sind zum Beispiel:
Arbeitslosen-Geld 2 Arbeitslosen-Geld 2 ist Geld vom Staat. Arbeitslosen-Geld 2 bekommen Menschen, die schon lange Arbeit suchen.
Sozial-Geld Sozial-Geld ist Geld vom Staat. Sozial-Geld bekommen Familien, die nur sehr wenig Geld haben.
Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung ist Geld vom Staat. Grundsicherung bekommen Menschen, die nicht arbeiten können, zum Beispiel, weil sie eine Behinderung haben.
Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz Asylbewerber-Leistungen ist Geld vom Staat. Asylbewerber-Leistungen können diese Menschen bekommen: Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind.
Ausbildungs-Förderung Ausbildungs-Förderung ist Geld vom Staat. Das Geld können Studierende oder Auszubildende bekommen.
Wohnen Sie mit anderen Personen zusammen?
Bekommen die anderen Personen keine Hilfen vom Amt?
Dann können die anderen Personen Wohn-Geld beantragen.
Zum Beispiel:
Sie wohnen mit Ihrem Partner zusammen
Ihr Partner bekommt keine Hilfen vom Amt
Ihr Partner hat weniger als 60.000 Euro
Dann kann Ihr Partner Wohn-Geld für sich bekommen.
2. Nachweise über die Miete zum Beispiel den Mietvertrag.
3. Nachweise über das Einkommen zum Beispiel Gehalts-Abrechnungen. Das Sozialamt braucht die Nachweise von allen Personen im Haushalt.
4. Nachweise über Belastungen Belastungen sind zum Beispiel: Kosten für Wasser oder Müllabfuhr oder Steuern für das eigene Haus oder die Eigentums-Wohnung.