Das Wohngeld


Das Wohn-Geld



Wohn-Geld ist eine Hilfe vom Amt.
Wohn-Geld bekommen nur Menschen, die wenig Geld haben.
Hat eine Person mehr als 60.000 Euro Vermögen? 
Dann bekommt die Person  kein  Wohn-Geld.

Wohn-Geld ist ein Zuschuss.
Das heißt:
Das Amt bezahlt einen Teil von den Wohn-Kosten
zum Beispiel einen Teil der Miete.

Wohn-Geld und Eigentum:
Haben Sie eine Eigentums-Wohnung oder ein Haus?
Und wohnen Sie da auch?
Dann können Sie auch Wohn-Geld bekommen.

Für Wohn-Geld muss man einen Antrag stellen.
Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Oelde.
Das Sozialamt prüft, ob man Wohn-Geld bekommt.

Wohn-Geld bekommt man immer höchstens für ein Jahr.
Danach muss man einen neuen Antrag stellen.
Man kann dann weiter Wohn-Geld bekommen.

Die Bilder sind von:  Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

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