Strauchabfuhr*

  • Leistungsbeschreibung

    Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) wird auf Antrag Strauchschnitt abgefahren.

    Verwaltungsspezifische Informationen:
    Sperriges Baumschnittgut mit einem Durchmesser von bis zu 12 cm und Strauchschnittgut von Wohngrundstücken werden an geeigneter Stelle abgefahren. Gewerbliches sowie land- und forstwirtschaftliches Baum- und Strauchschnittgut gehört grundsätzlich nicht hierzu. Das sperrige Baum- und Strauchschnittgut ist kurz vor den bekannt gegebenen Terminen in nicht mehr als 1,50 m langen Bündeln bereitzustellen. Stämme, die einen Durchmesser von 12 cm und bzw. oder eine Länge von 1,50 m überschreiten sowie Wurzelwerk, sind bei der Abfuhr sperriger Abfälle nach § 18 zur Entsorgung bereitzustellen. Das sperrige Baum- und Strauchschnittgut ist so bereitzustellen, dass Passanten und Straßenverkehr nicht gefährdet oder erheblich behindert werden.

    Ortsrecht

    Abfallentsorgungssatzung der Stadt Oelde


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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