Pressemitteilungen

An- und Abmeldepflicht für Hunde


Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Oelde alle Hundehalter*innen darauf hin, dass nach der Hundesteuersatzung jeder Hund einzeln bei der Stadt innerhalb von zwei Wochen anzumelden ist. Ebenso ist innerhalb von zwei Wochen der Wegfall der Hundehaltung – etwa durch Tod, Abgabe, Verlust oder Wegzug eines Tieres – zu melden.

In letzter Zeit ist vermehrt aufgefallen, dass Hundehalter*innen nach dem Tod ihres Hundes zwar diesen nicht abmelden, aber weiterhin Hundesteuer zahlen und bei der Neuanschaffung eines Hundes auch keine neue Anmeldung vornehmen. Auch wenn dadurch kein finanzieller Nachteil für die Stadt entsteht und die Betroffenen meist in gutem Glauben handeln, ist dieses Vorgehen nicht korrekt.

Die Hundesteuermarke und die Steuerpflicht sind immer an den konkreten Hund gebunden. Bei einem neuen Tier – selbst wenn es sich um dieselbe Halterin/denselben Halter und dieselbe Hunderasse handelt – ist eine neue Anmeldung erforderlich. Die Hundesteuersatzung regelt dies eindeutig:

„Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder – wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse bei der Stadt Oelde anzumelden.“

Die ordnungsgemäße Anmeldung ist auch wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn beispielsweise in der Hundesteuerakte ein Chihuahua registriert ist, die Ordnungsbehörde aber bei einer Kontrolle einen Schäferhund antrifft, führt dies automatisch zu einer Überprüfung. In solchen Fällen wird routinemäßig geprüft, ob möglicherweise mehrere Hunde gehalten werden – was bei den Betroffenen häufig für unnötige Irritationen sorgt.

Die Stadt Oelde bittet daher alle Hundehalter*innen, Änderungen in der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.

Die steuerrechtliche An- oder Abmeldung eines Hundes erfolgt durch Übermittlung des Formulars zur Hundesteuermeldung.

Bei Hunden großer Rassen (über 20 kg Körpergewicht oder einer Widerristhöhe über 40 cm) sowie bei erlaubnispflichtigen Hunden ist zusätzlich zur Anmeldung im Steueramt auch eine Anmeldung beim Ordnungsamt vorzunehmen. Diese ist einfach und unbürokratisch online  möglich.

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