Haushaltsplan

Haushaltspläne

Haushaltspläne der stadt oelde

  • Haushaltsplan 2025



    Die wichtigsten Inhalte im Überblick
    geplante Aufwendungen:        122,66 Mio. EUR
    geplante laufende Erträge:     110,30 Mio. EUR
    geplanter verbleibender Jahresfehlbetrag: -12,36 Mio. EUR
    Der für das Haushaltsjahr 2025 geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von -12,36 Mio. EUR kann durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Die Ausgleichsrücklage weist zum Jahresende 2024 einen Bestand von rund 23,8 Mio. EUR aus.

    Schuldenentwicklung
    Das Investitionsvolumen insgesamt beträgt 29,13 Mio. EUR. Dem stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 12,60 Mio. EUR gegenüber. Somit ergibt sich für das Jahr 2025 ein voraussichtlicher Kreditaufnahmebedarf bzw. eine Kredit- ermächtigung in Höhe von rund 16,53 Mio. EUR.

    Geplante Investitionen
    Geplante Auszahlungen für Investitionen insgesamt: über 29,1 Mio. EUR
    ·       davon Grunderwerb: 6,6 Mio. EUR
    ·       davon Baumaßnahmen in den Bereichen Hoch- und Tiefbau: 15,7 Mio. EUR
    ·       Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge: 4,5 Mio. EUR
    ·       sonstige investive Auszahlungen: 2,3 Mio. EUR
    ·       Verpflichtungsermächtigung laut Haushaltssatzung 2025 = 22,39 Mio. EUR
    geplante Investitionsmaßnahmen sind unter anderem:
    ·       Fertigstellung der multifunktionalen Dreifachsporthalle
    ·       Erweiterung Stadtbücherei
    ·       Erneuerung der Umkleiden des Jahnstadions
    ·       Bauliche Instandhaltung städt. Immobilien
    ·       OGS-Erweiterung und Bestandssanierung Albert-Schweitzer-Schule
    ·       Erschließung Baugebiet Benningloh II
    ·       Voruntersuchung Um-/Neubau Klärwerk Oelde

    Steuersätze
    Grundsteuer A = 276 v. H.
    Grundsteuer B (Wohngrundstücke) = 647 v. H.
    Grundsteuer B (Nichtwohngrundstücke) = 1.190 v. H.
    Gewerbesteuer = 413 v. H. (unverändert)

  • Haushaltsplan 2024

    Die wichtigsten Inhalte im Überblick

    geplante Aufwendungen:        112,35 Mio. EUR

    geplante laufende Erträge:     101,80 Mio. EUR

    geplanter verbleibender Jahresfehlbetrag: -10,547 Mio. EUR

    Der für das Haushaltsjahr 2024 geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von 10,547 Mio. EUR kann durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Die Ausgleichsrücklage weist zum Jahresende 2023 einen Bestand von rund 22,7 Mio. EUR aus.

    Schuldenentwicklung:

    Das Investitionsvolumen insgesamt beträgt 32,662 Mio. EUR. Dem stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 12,235 Mio. EUR gegenüber. Somit ergibt sich für das Jahr 2024 ein voraussichtlicher Kreditaufnahmebedarf bzw. eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 20,427 Mio. EUR.

     

    Geplante Investitionen

    Geplante Auszahlungen für Investitionen insgesamt: über 32 Mio. EUR

    • davon Grunderwerb:  5,5 Mio. EUR
    • davon Baumaßnahmen in den Bereichen Hoch- und Tiefbau: 19,0 Mio. EUR
    • Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeuge: 3,7 Mio. EUR
    • Verpflichtungsermächtigung laut Haushaltssatzung 2024 = 25,33 Mio. EUR

    geplante Investitionsmaßnahmen sind unter anderem:

    • Rohbau der multifunktionalen Dreifachsporthalle
    • Beginn der Erneuerung der Umkleiden des Jahnstadions
    • Erweiterung der Sportfreizeitanlage am Bergelerweg um Parcours-Anlage
    • Bauliche Instandhaltung städt. Immobilien
    • OGS-Erweiterung und Bestandssanierung Albert-Schweitzer-Schule
    • Neubau Pumpstation Lette
    • Kreisverkehr Paulsburg / Ennigerloher Straße
    • Straßen- und Kanalerneuerung Ermländerweg / Pommernweg / Schlesierweg
    • Erschließung Baugebiet Weitkamp II

    Steuersätze

    Grundsteuer A = 260 v. H. (unverändert)

    Grundsteuer B = 490 v. H. (+ 16 v. H.)

    Gewerbesteuer = 413 v. H. (+ 1 v.H.)

Allgemeine Informationen

Der Haushalt ist eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Kommunen. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Kommunalhaushaltverordnung wird für jedes Jahr ein Haushaltsplan für die Stadt  Oelde aufgestellt.
Der Haushalt wird dabei in Form einer Satzung durch den Stadtrat im Rahmen der Selbstverwaltungshoheit der Kommunen verabschiedet.

Er enthält alle voraussichtlichen Erträge und alle prognostizierten Aufwendungen (Ergebnishaushalt) sowie alle voraussichtlich eingehenden Einzahlungen und die zu erwartenden Auszahlungen (Finanzhaushalt).

Der Haushalt ist dabei u.a. Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltung, die notwendigen Aufgaben durchzuführen und die erforderlichen Erträge zu erwirtschaften.
Der Finanzausschuss und der Stadtrat setzen - in der Regel im Herbst beginnend - in ihren Sitzungen zur Haushaltsberatung die politischen Prioritäten - insbesondere zu Investitionsvorhaben. Viele kommunale Aufgaben sind jedoch gesetzlich oder vertraglich vorgegeben, sodass keine Entscheidungsfreiheit besteht, ob  bestimmte Aufgaben wahrgenommen werden oder nicht (insbesondere bei sozialen Leistungen).

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen werden auch die kommunalen Gebühren (z.B. für die Abfallentsorgung oder Schmutzwasserbeseitigung) in Einzelsatzungen festgelegt.

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