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online Anmeldung BEppo
Die Anmeldung eines Betreuungsplatzes in der Stadt Oelde erfolgt ausschließlich über das Online-Portal BEPPO. Das Online-Portal stellt alle Kinderbetreuungsangebote in der Stadt Oelde ausführlich vor. Sie können sich dort eingehend informieren und Ihre Wunscheinrichtung(en) auswählen.
Die Anmeldefrist für das nachfolgende Kita-Jahr endet jedes Jahr am 15.11. Nach diesem Termin sind weiterhin Anmeldungen möglich. Diese werden jedoch bei der Platzvergabe nachrangig berücksichtigt.
Anmeldung
Nach Einrichtung Ihres Eltern-Accounts können Sie die Anmeldung(en) für Ihr(e) Kind(er) vornehmen. Die Anmeldung können Sie maximal 2 Jahre vor Beginn des Kindergartenjahres vornehmen.
Ein Ampelsystem gibt Ihnen Orientierung, wie viele Plätze in der jeweiligen Kinderbetreuung aktuell verfügbar sind. Eine Garantie auf Zuteilung eines Betreuungsplatzes ist damit jedoch nicht verbunden. Ihre Daten werden an die gewünschten Einrichtungen weitergeleitet, die dann prüfen, ob ein Platz zur Verfügung steht.
Sie können für Ihr Kind in mehreren Einrichtungen einen Platz vormerken lassen, wobei Sie für drei Einrichtungen eine Priorisierung vornehmen müssen (Prio 1, 2 und 3). Alle weiteren Einrichtungen werden als nachrangig betrachtet.
Über Ihren Eltern-Account können Sie sich jederzeit über den Stand Ihres Anmeldeverfahrens informieren und bei Bedarf auch Änderungen vornehmen, z.B. wenn sich der gewünschte Betreuungsumfang ändert oder sich Ihre Kontaktdaten ändern.
Zusagen oder Absagen
Die Platzvergabe erfolgt ab dem 15.11. in einem festgelegten Vergabezeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums ist für jede Priorität ein Termin festgelegt, an dem die Zu- und Absagen erfolgen.
Die jeweilige Betreuungseinrichtung bzw. der jeweilige Träger der Einrichtung ist dabei für die Platzvergabe verantwortlich. Die Kriterien für die Platzvergabe können Sie im Online-Portal BEPPO unter der Kurzbeschreibung der jeweiligen Kita einsehen. Die Stadt Oelde hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze durch die freien Träger.
Die Zu- oder Absagen Ihrer Wunscheinrichtung, der Sie die Priorität 1 gegeben haben, erfolgen 5 Arbeitstage nach dem Stichtag. Die Zu- oder Absagen beziehen sich auf das darauffolgende Kindergartenjahr (01.08. - 31.07.)
Sollten Sie für Ihren Erstwunsch eine Absage erhalten, wird Ihre Anmeldung durch andere von Ihnen ausgewählte Einrichtungen mit freien Plätzen weiterbearbeitet. Die Prio 2 und Prio 3 Prüfungen erfolgen im Laufe des Dezembers.
Auch neue Anmeldungen sind nach dem 15.11. weiterhin möglich, da der Stichtag kein Ausschlusskriterium für die Aufnahme Ihres Kindes in einer Betreuungseinrichtung darstellt. Jedoch werden Anmeldungen nach dem 15.11 nachrangig bearbeitet.
Die Zu- und Absagen werden von den Einrichtungen per E-Mail an die Eltern versendet. In dem Vergabezeitraum wird daher auch empfohlen ebenfalls den Spam Ordner zu kontrollieren.
Bei einer Zusage werden Sie aufgefordert, ab Zusagedatum innerhalb von 14 Tagen die Platzzusage über das BEPPO Portal zu bestätigen oder Kontakt mit der Betreuungseinrichtung aufzunehmen, um den Platz persönlich zu bestätigen, sollte es technisch nicht möglich sein.
Erfolgt Ihre Bestätigung nicht innerhalb dieser Frist, wird der Betreuungsplatz anderweitig vergeben.
Sollten Sie in keiner Oelder Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle ein Platzangebot erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Jugendamt der Stadt Oelde.
Rechtsanspruch
Ab dem 2. Lebensjahr (einjähriges Kind) tritt der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ein. In Oelde wird öffentlich geförderte Kinderbetreuung ab mindestens 10 Betreuungsstunden gewährleistet. Der uneingeschränkte Rechtsanspruch gilt in Oelde mit der Gewährleistung von wöchentlich max. 35 Betreuungsstunden für Kinder ab 1 Jahr, als erfüllt.
Davon abweichend können im Rahmen des eingeschränkten Rechtsanspruchs, d.h. bei Berufstätigkeit bzw. Ausbildung beider Elternteile oder eines Alleinerziehenden sowie bei spezifischen häuslichen oder familiären Gründen darüberhinausgehende Betreuungszeiten beansprucht werden. Dies gilt unter diesen Voraussetzungen auch für Kinder im ersten Lebensjahr. Eine vorherige Bedarfsprüfung erfolgt durch die jeweilige Kindertagesstätte. Für die Fälle gelten keine maximalen Betreuungszeiten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, sondern die Betreuungszeiten begründen sich durch die tatsächlichen Bedarfe, z.B. Arbeitszeiten der Eltern.
Randstundenbetreuung im Rahmen von Kindertagespflege: Eine Betreuung unter 10 Std. wird nur als Ergänzung zu anderen Betreuungsformen, z.B. in einer Kindertagesstätte, Grundschule gewährt, wenn beide Elternteile oder ein Alleinerziehender berufstätig ist oder sich in einer Ausbildung befindet sowie wenn spezifische häusliche oder familiäre Gründe vorliegen.
Betreuungsgrund „Berufstätigkeit bzw. Ausbildung" oder häusliche/familiäre Entlastung: Bei einer Betreuung von Kindern unter 1 Jahr und einer Betreuung von Kindern über 35 Wochenstunden hinaus, ist ein Nachweis über die Berufstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung) oder Ausbildung bzw. eine Stellungnahme des allgemeinen Sozialen Dienstes vorzulegen.
Sie benötigen Hilfe bei der Anmeldung?
Wenn Ihnen die Anmeldung über den Online-Planer BEPPO nicht möglich ist oder es zu Fehlermeldungen bei der Anmeldung kommt, können Sie sich gerne an die Kolleg*innen im Fachdienst Jugendamt wenden, die Sie bei der Anmeldung unterstützen.
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