Reisepass

  • Leistungsbeschreibung

    Ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen oder aber auch ein Personalausweis ausreichend ist, erfahren Sie im Internetangebot des Auswärtigen Amtes:

    Gültigkeit:
    Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

    Voraussetzungen:
    Der Antrag wird elektronisch erstellt und an die Bundesdruckerei übersandt. Für die Antragstellung sind die Vorschriften über die Qualität der Lichtbilder zu beachten. Desweiteren ist der Antrag zu unterschreiben und es sind Fingerabdrücke des Antragstellers aufzunehmen; Sie können sich also nicht vertreten lassen.

    Antrag für Minderjährige:
    Der Antrag muss von Mutter, Vater oder gesetzlichem Vertreter persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr sind erforderlich. Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt werden. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Sie können aber auch den hier angebotenen Vordruck "Einverständnis der Eltern" nutzen. Wenn die Eltern dauernd getrennt lebend oder geschieden sind, genügt die Unterschrift desjenigen, bei dem das Kind gemeldet ist. Weitere Hinweise erteilen Ihnen die MitarbeiterInnen des Bürgerbüros.

    Verlust:
    Haben Sie Ihre Ausweisdokumente verloren oder sind sie Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

     

    Teilen Sie einen Verlust bitte umgehend dem Bürgerbüro mit:

    Telefon: (02522) 72-120

    Telefax: (02522) 72-460

    buergerbuero@oelde.de

     

    Expresspass
    Ein Expresspass ist zu beantragen, wenn der Zeitraum zwischen Antragstellung und beabsichtigter Reise nicht mehr ausreicht, um einen regulären Reisepass bei der Bundesdruckerei zu erhalten.

    Expresspassbestellungen, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12:00 Uhr in der Bundesdruckerei** eingehen, werden spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr, an die Behörde zugestellt. Fällt die Zustellung in einem Bundesland auf einen Feiertag, erfolgt die Zustellung am darauffolgenden Werktag.

    ** Hinsichtlich der fristgerechten Übermittlung  der Daten an die Bundesdruckerei bedenken Sie beim Besuch des Bürgerbüros mögliche  Wartezeiten. Auch  die Bearbeitungszeit vor Ort nimmt einige Minuten in Anspruch.

     

    Wichtiger Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung von Personalausweisen!

    Bei Benutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank nicht automatisch gelöscht wird, wenn die Ausweisdokumente inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden. Es kommt daher immer wieder vor, dass die ausländische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.


    Es wird in solchen Fällen empfohlen, ein neues Ausweisdokument zu beantragen, sofern es als Reisedokument genutzt werden soll.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.