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Hinweise zu Osterfeuern
Die Stadt Oelde weist noch einmal auf die Änderungen bei der Anmeldung für Osterfeuer hin. Hintergrund ist ein Erlass des Landes NRW. Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer, die ausschließlich von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden können.
Landjugenden, Schützenvereine o.ä. dürfen also weiterhin Osterfeuer durchführen, Privatpersonen jedoch nicht. Bei Brauchtumsfeuern handelt es sich um Veranstaltungen, die jedermann öffentlich zugänglich sein müssen. Diese sind bis zum 31. März 2026 anzumelden.
Ein Osterfeuer dient der Brauchtumspflege, nicht der Beseitigung von Pflanzenabfällen. Pflanzenabfälle wie Strauch-, Hecken-, Baumschnitt sind zur Entsorgung vorrangig zu häckseln.
Im Außenbereich, d.h. außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, können ausnahmsweise sog. Schlagabraumfeuer unter vorheriger Anzeige beim Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt der Stadt Oelde bis zum 15. März 2026 abgebrannt werden.

