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2. Runde für die GAK-Kleinprojekte Förderung in der Region 9Plus im Kreis Warendorf


Neue Möglichkeit einen GAK-Kleinprojektantrag zu stellen.   Bewerben  Sie sich bis zum 30.06.2025 auf die attraktive Förderung für investive Maßnahmen!

Was kann wie gefördert werden?

Das Förderprogramm GAK-Kleinprojekte unterstützt vorrangig investive, schnell umsetzbare Maßnahmen mit einer Gesamtprojektsumme von maximal 20.000€. Die Förderquote liegt bei 80%, sprich bis zu 16.000€ Fördermittel pro Projekt.

Um eine Förderung zu erhalten, muss das Projekt in einer der neun beteiligten Kommunen Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Sendenhorst und den vier Ortsteilen von Warendorf stattfinden und in diesem Kalenderjahr realisiert werden. Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterentwicklung der Region dienen und einen öffentlichen Mehrwert über das Eigeninteresse bzw. über die originären Aufgaben der/ des Antragssteller*in hinaus aufweisen, indem es z.B. öffentlich zugänglich/nutzbar ist.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Einzelförderungen energetischer Maßnahmen und Energiegewinnungsanlangen (z. B. PV-Anlagen).

Seit 2019 profitieren bereits 106 Projekte in der Region 9Plus von dieser Fördermöglichkeit. Welche Maßnahmen bisher umgesetzt wurden und wie die Förderung genau abläuft, zeigt die   Homepage von 9Plus .

Wer kann gefördert werden?

Das Förderangebot richtet sich unter anderem an Vereine, Institutionen, Privatpersonen und gemeinnützigen Unternehmen und Kleinstunternehmen, die zur Grundversorgung der Region beitragen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsunternehmen sowie Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen.

Die Ansprechpartnerinnen für die Förderung

Interessierte melden sich bitte direkt bei den Regionalmanagerinnen Pia Weischer (0151 – 648 681 88) und Sophia Lemm (0157-369 722 94) oder per E-Mail unter   kontakt@9pluswaf.de. Sie informieren über die Förderung und begleiten die Projektträger*innen nach der Beschlussfassung bei der Durchführung des Projektes.

Die Frist zur Antragseinreichung  endet am   30.06.2025. Alle Antragsunterlagen sowie ein Infoblatt finden Sie hier.  Die Förderbedingungen sowie eine Übersicht bereits umgesetzter Kleinprojekte sind hier abrufbar.

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