Zuwendungen an die Stadt Oelde
Auf Grundlage des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Dienststellen der Stadt Oelde und des Eigenbetriebs Forum die "Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption und zum Schutz der Mitarbeitenden" vom 01.07.2023 zu beachten.
Sponsoring, Spenden, mäzenatische Schenkungen für öffentliche Aufgaben durch Unternehmen oder private Dritte können dem Erhalt und der Verbesserung von Qualität und Quantität kommunaler Verwaltungseinrichtungen und Dienstleistungen dienen. Aus Gründen der Korruptionsprävention ist in jedem Fall sicherzustellen, dass ausreichende Neutralität gewahrt und eine vollständige Transparenz des Umfangs sowie der Art und Weise der genannten Leistungen gewährleistet wird.
Persönliche Zuwendungen an Mitarbeitende der Stadt Oelde
Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Oelde ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz,
also unparteiisch und gerecht erfüllen. Deshalb darf in der Öffentlichkeit nicht
der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidung
der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beeinflussen können.
Eine entsprechende Dienstanweisung gilt für alle Dienststellen der Stadt Oelde einschließlich
ihres Sondervermögens (z.B. Eigenbetriebe / eigenbetriebsähnliche Einrichtungen).