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Hinweisgeberschutz
Meldestelle nach Hinweisgeberschutz-Gesetz
Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder in deren Vorfeld (z.B. im Bewerbungsverfahren) Informationen über Verstöße von Beschäftigten der Stadt Oelde erlangt haben, können dieses an unsere Meldestelle melden.
Informationen über Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße, die von Beschäftigten der Stadt Oelde im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit begangen wurden.
Unsere Meldestelle nimmt Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige schwerwiegende Missstände sicher und vertraulich entgegen.
Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Schäden abzuwenden und eine integre Unternehmenskultur zu stärken.
Vielen Dank, dass Sie durch Ihre Meldung zu Integrität, Sicherheit und Compliance beitragen.
Alles Wichtige im Überblick
Was kann gemeldet werden?
- Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.
- Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien, z.B.:
- Korruption,
- Betrug,
- Datenschutz,
- Wettbewerbs- und Kartellrecht,
- Arbeitssicherheit,
- Menschenrechte in der Lieferkette.
- Sonstige erhebliche Regelverstöße, sofern sie die Stadt Oelde, Mitarbeitende, Kunden und Kundinnen oder Dritte betreffen.
Wer kann melden?
- Mitarbeitende (auch ehemalige Mitarbeitende)
- Bewerbende,
- Lieferanten und Lieferantinnen,
- Dienstleistende
- sowie sonstige Personen, die im beruflichen Kontext Informationen erlangt haben.
Warum wurde diese Meldestelle eingerichtet?
Die Stadt Oelde ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten.
Deutschland hat die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, mit dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 31. Mai 2023 in nationales Recht umgesetzt (HinSchG).
Diese soll sicherstellen, dass Hinweisgebende auf Missstände oder Vergehen hinweisen können, ohne sich der Gefahr einer beruflichen Benachteiligung auszusetzen. Daher kann die Meldung anonym und vertraulich erfolgen.Wie wird meine Identität geschützt?
- Ihre Identität sowie die aller im Verfahren genannten Personen werden streng vertraulich behandelt.
- Auf Wunsch können Sie Ihre Mitteilung anonym abgeben.
- Hinweisgebende sind daher vor Benachteiligungen und Repressalien gesetzlich geschützt.
Was sollte eine Mitteilung enthalten? Was nicht?
Damit ein Hinweis angemessen bearbeitet und geprüft werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn bei der Meldung die W-Fragen berücksichtigt werden:- Wer? Um wen geht es? Wer ist betroffen?
- Was? Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
- Wann? Wann war der Vorfall?
- Wie? Wie oft und in welchem Zeitraum ist es passiert?
- Wo? Wo hat sich der Vorfall ereignet?
- Welche Personen (Name, Vorname) und / oder Abteilungen und / oder Geschäftspartner (genaue Firmenbezeichnung) sind daran beteiligt?
- Wer wurde bereits darüber informiert?
- Laden Sie ggf. unterstützende Dokumente hoch.
- Meldungen, die in gutem Glauben erfolgen, sind geschützt.
- Bewusst falschen Beschuldigungen folgen rechtliche Konsequenzen.
Was passiert nach einer Mitteilung?
- Zugriff auf das Mitteilungsportal haben bei der Stadt Oelde lediglich zwei Mitarbeitende.
- Sie erhalten in der Regel innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung im Meldeportal. Um diese einzusehen, benötigen Sie das Passwort und die Fallnummer, die Ihnen bei der Meldung übermittelt wurden.
- Die Meldestelle prüft den Hinweis, leitet angemessene Folgemaßnahmen ein und informiert Sie innerhalb von spätestens drei Monaten im Meldeportal über den Stand bzw. das Ergebnis – soweit dieses rechtlich möglich ist.