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Schiedsamt
schiedsamt
In privaten Streitigkeiten stellt die Einschaltung einer Schiedsperson und das mediative Schlichtungsverfahren oftmals die bessere Alternative zum gerichtlichen Verfahren dar.
Anders als bei einem Gerichtsurteil gibt es keine gewinnende und unterlegene Partei - im Schlichtungsverfahren ist ein gemeinsamer Kompromiss das Ziel. Insbesondere wenn die Streitparteien Nachbarn sind ist ein Kompromiss vorteilhaft. Er kann besser als ein Urteil dazu beitragen, das Verhältnis zwischen beiden Seiten dauerhaft zu verbessern.
Wann kann das Schiedsamt angerufen werden?
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht (Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Bepflanzungen, Errichtung von Zäunen, Rückschnitt von Hecken und Bäumen) kann vermittelt werden.

Bürgermeisterin Karin Rodeheger, Michael Bökamp, Iris Lütke-Dörhoff
Auch in Strafsachen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, übler Nachrede, Sachbeschädigung) kann das Schiedsamt angerufen werden, zumal die Staatsanwaltschaft in Bagatellfällen das öffentliche Interesse an der Verfolgung verneinen kann.
Auch bei der Klärung von Geldforderungen aus Verträgen und Schadensersatzansprüchen, bei Verletzung der persönlichen Ehre bzw. Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kann die Schiedsperson hilfreich vermitteln.
Die Oelder Schiedspersonen
Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung am 7. April 2025 Herrn Michael Bökamp, den bisherigen stellvertretenden Schiedsmann, zum neuen Schiedsmann gewählt. Die Wahl der stellvertretenden Schiedsfrau fiel auf Frau Iris Lütke-Dörhoff.
Was kostet das Schiedsverfahren?
Das Schiedsverfahren ist kostengünstig. Ein Streitfall wird nicht nach seinem Streit- bzw. Gegenstandswert, sondern mit einer festen Gebühr und dem Auslagenersatz berechnet, sodass ein „vollstreckbarer Vergleich" i.d.R. weniger als 50 Euro kostet.
Ablauf des Verfahrens
Sie überlegen, die Schiedsperson in einer Streitigkeit einzuschalten? Bitte setzen Sie sich in diesem Fall zunächst mit der Stadt Oelde in Verbindung und wenden sich an den vorbezeichneten Kontakt. Er stellt den Kontakt zur Schiedsperson her. Diese wiederum bestimmt Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung und lädt die Beteiligten ein. Die Schlichtungsverhandlungen finden in der Regel in den frühen Abendstunden im Rathaus statt.
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