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Gleichstellung
Gleichstellung
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Art 3 Abs. 2 GG)
Auch die Stadt Oelde erfüllt diesen Verfassungsauftrag und hat zur Wahrnehmung dieser Aufgabe eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet nicht nur innerhalb der Verwaltung, sondern ist zugleich Anlauf- und Informationsstelle für alle Frauen der Stadt. Die Aufgabe, bestehende Nachteile für Frauen aufzudecken und darauf hinzuwirken, dass diese beseitigt werden, zieht sich durch alle gesellschaftlichen Bereiche. Innerhalb der Verwaltung erfüllt die Gleichstellungsbeauftrage eine Querschnittaufgabe. Sie arbeitet ämterübergreifend für die Belange der Frauen.
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