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Sondernutzung
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Sondernutzung
Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt Oelde. Insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig:
Hinweis: Überörtliche und gewerbliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter werden nicht durch den Fachdienst Bauverwaltung genehmigt. Interessenten können jedoch Kontakt aufnehmen mit dem Werbepartner der Stadt Oelde
SWS Städtewerbung Schnelle GmbH
Tudorfer Str. 21
31142 Büren
Tel.: 02955/ 74888-0Ausnahmen gelten für Veranstaltungen der anliegenden Städte und Gemeinden. Alle weitere Informationen für Veranstaltungen dieser Art erfragen Sie bitte bei unseren Mitarbeitern.
Kosten
Die Kosten zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oelde in der z.Z. gültigen Fassung erhoben.
Aktuell werden 30,50 € pro angefangene 30 Minuten erhoben.Bannerstandorte
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Außengastronomie
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