Innenstadt Fußgängerzone

Sondernutzung

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  • Sondernutzung

    Die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert die Genehmigung (Sondernutzungsgenehmigung) der Stadt Oelde. Insbesondere sind folgende Nutzungen genehmigungspflichtig: 
                  


    Hinweis:  Überörtliche und gewerbliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter werden nicht durch den Fachdienst Bauverwaltung genehmigt. Interessenten können jedoch Kontakt aufnehmen mit dem Werbepartner der Stadt Oelde   

    SWS Städtewerbung Schnelle GmbH
    Tudorfer Str. 21
    31142 Büren
    Tel.: 02955/ 74888-0

    Ausnahmen gelten für Veranstaltungen der anliegenden Städte und Gemeinden. Alle weitere Informationen für Veranstaltungen dieser Art erfragen Sie bitte bei unseren Mitarbeitern.


    Kosten

    Die Kosten zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis werden  nach der   Verwaltungsgebührensatzung  der Stadt Oelde in der z.Z. gültigen Fassung erhoben.
    Aktuell werden 30,50 € pro angefangene 30 Minuten erhoben.



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