Gem. § 9 des Denkmalschutzgesetzes NRW gilt: Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.
Um zu beurteilen, ob Sie für Ihre angedachte Maßnahme eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigen, ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Denkmalbehörde empfehlenswert.
Für die Antragstellung benötigen Sie eine Beschreibung des jetzigen Zustands Ihres Objekts, dies kann z. B. durch Bilder erfolgen. Bei komplexen Bauvorhaben kann aber auch ein ausführliches Schadensgutachten des Objekts notwendig sein. Weiter brauchen Sie eine angemessene Beschreibung der geplanten Maßnahme. Diese kann von einem kurzen Text („Neuanstrich der Fenster auf der Straßenseite“) bis hin zu detaillierten Bauunterlagen reichen. Zu den genauen Anforderungen berät Sie gerne die zuständige Denkmalbehörde der Stadt Oelde.
Sofern ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, so kann dieser auf verschiedenen Wegen eingereicht werden:
- Der (formlose, aber eindeutige) Antrag kann schriftlich bei der städtischen Denkmalbehörde eingereicht werden, die Kontaktdaten können Sie dem Internetauftritt entnehmen. Gerne können Sie auch einen Vordruck für eine denkmalrechtliche Erlaubnis nutzen, welchen Sie hier herunterladen können.
- Alternativ können Sie die Erlaubnis über das Bauportal des Landes NRW beantragen. Wenn Sie die Erlaubnis auf diesem Wege beantragen möchten, benötigen Sie ein ELSTER Unternehmenskonto oder die BundID.
Wenn das Sanierungsvorhaben oder die Baumaßnahme denkmalverträglich ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt, wird die Erlaubnis erteilt.