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Kindertagespflege
kindertagespflege
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist ein Kinderbetreuungsangebot in einer kleinen Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) in familiärem Umfeld. Insbesondere für die Betreuung von Kindern von 0-3 Jahre ist die Kindertagespflege wegen der familienähnlichen Struktur und der engen Bindung eine attraktive und flexible Betreuungsform.
Die Kindertagespflege ist dabei eine gleichwertige Betreuungsform zur Kindertageseinrichtung und hat den gleichen Bildungs- und Erziehungsauftrag.
In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In Nordrhein-Westfalen ist es auch möglich, dass sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen in einem Verbund (Großtagespflegestelle) zusammenschließen und insgesamt bis zu neun Kinder betreuen. Um Kinder in Kindertagespflege betreuen zu können, ist eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege" nötig. Diese Pflegeerlaubnis wird vom Jugendamt regelmäßig überprüft und ist an zu erfüllende Auflagen gebunden.
Betreuungsumfang
In der Kindertagespflege wird ein wöchentlicher Betreuungsumfang von mindestens 10 bis zu 35 Stunden angeboten. Bei einer Betreuung von Kindern unter 1 Jahr und einer Betreuung von Kindern über 35 Wochenstunden hinaus, ist ein Nachweis über die Berufstätigkeit oder Ausbildung (Arbeitgeberbescheinigung) bzw. eine Stellungnahme des allgemeinen Sozialen Dienstes vorzulegen.
In der Regel nehmen die Kindertagespflegen neue Kinder jeweils zum Start eines Kita-Jahres (01.08.) auf. Unterjährige Aufnahmen sind grundsätzlich möglich, sofern noch freie Plätze zur Verfügung stehen.
Beratung und Anmeldung
Ein Antrag auf Vermittlung eines Betreuungsplatzes für die Kindertagespflege erfolgt ausschließlich über Online-Anmeldung BEPPO.
BEPPO bietet einen Überblick über verfügbare Plätze, eine Beschreibung der einzelnen Kindertagespflegestellen/ Kindertagespflegepersonen und das zeitliche Betreuungsangebot. Zudem finden Sie hier die Kontaktdaten des Trägers oder der zuständigen Fachberatung über die Sie z.B. Vor-Ort-Termine zum Kennenlernen der Tagespflegeperson und der Räumlichkeiten abstimmen können.
Die Anmeldung für die Betreuung in der Kindertagespflege ist fortlaufend möglich. Details zum Anmeldeprozess finden Sie hier .
Bei der Anmeldung im Online-Portal BEPPO geben Sie u.a. den gewünschten Betreuungsumfang an. Im Falle einer Platzzusage / eines Vertragsabschlusses ist dieser Stundenumfang mindestens für ein Kita-Jahr gültig. Sollten sich Ihrerseits Änderungen am Betreuungsbedarf ergeben, so kann der Stundenumfang in der Regel in Abstimmung mit der Betreuungseinrichtung zum nächsten Kita-Jahr angepasst werden. Unterjährige Stundenanpassungen sind nur in Ausnahmen möglich und die Entscheidung dazu obliegt der jeweiligen Betreuungseinrichtung bzw. dem Träger.
Der Betreuungsvertrag ist in der Regel befristet bis zum Ende des Kita-Jahres, in dem Ihr Kind den 3. Geburtstag hat. Vorzeitige Kündigungen sind unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen (meist zwischen 1 und 3 Monaten) möglich. Dieses ist direkt mit der jeweiligen Betreuungseinrichtung abzustimmen.
Die Betreuung beginnt jeweils mit einer Eingewöhnungsphase, welche individuell unterschiedlich lange dauern kann. Details dazu werden im Rahmen des Vertragsabschlusses zwischen Ihnen und der Tagespflegeperson abgestimmt.
Nach erfolgtem Vertragsabschluss mit der Kindertagespflegestelle werden Sie automatisch von der Stadt Oelde bezüglich der Berechnung und Festsetzung des Elternbeitrags kontaktiert. Der Elternbeitrag wird aus dem Betreuungsumfang und dem Elterneinkommen ermittelt und wird mit Vertragsbeginn fällig.
Rechtsanspruch
Ab dem 2. Lebensjahr (einjähriges Kind) tritt der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ein. In Oelde wird öffentlich geförderte Kinderbetreuung ab mindestens 10 Betreuungsstunden gewährleistet. Der uneingeschränkte Rechtsanspruch gilt in Oelde mit der Gewährleistung von wöchentlich max. 35 Betreuungsstunden für Kinder ab 1 Jahr, als erfüllt.
Davon abweichend können im Rahmen des eingeschränkten Rechtsanspruchs, d.h. bei Berufstätigkeit bzw. Ausbildung beider Elternteile oder eines Alleinerziehenden sowie bei spezifischen häuslichen oder familiären Gründen darüberhinausgehende Betreuungszeiten beansprucht werden. Dies gilt unter diesen Voraussetzungen auch für Kinder im ersten Lebensjahr. Eine vorherige Bedarfsprüfung erfolgt durch die jeweilige Kindertagesstätte. Für die Fälle gelten keine maximalen Betreuungszeiten zur Erfüllung des Rechtsanspruchs, sondern die Betreuungszeiten begründen sich durch die tatsächlichen Bedarfe, z.B. Arbeitszeiten der Eltern.
Randstundenbetreuung im Rahmen von Kindertagespflege: Eine Betreuung unter 10 Std. wird nur als Ergänzung zu anderen Betreuungsformen, z.B. in einer Kindertagesstätte, Grundschule gewährt, wenn beide Elternteile oder ein Alleinerziehender berufstätig ist oder sich in einer Ausbildung befindet sowie wenn spezifische häusliche oder familiäre Gründe vorliegen.
Betreuungsgrund „Berufstätigkeit bzw. Ausbildung" oder häusliche/familiäre Entlastung: Bei einer Betreuung von Kindern unter 1 Jahr und einer Betreuung von Kindern über 35 Wochenstunden hinaus, ist ein Nachweis über die Berufstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung) oder Ausbildung bzw. eine Stellungnahme des allgemeinen Sozialen Dienstes vorzulegen.
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