Teilbaugenehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf schriftlichen Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung durch eine Teilbaugenehmigung schriftlich gestattet werden. 

    In der folgenden Baugenehmigung können für die bereits begonnenen Teile des Bauvorhabens zusätzliche Anforderungen gestellt werden, wenn sich bei der weiteren Prüfung der Bauvorlagen ergibt, dass die zusätzlichen Anforderungen wegen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sind.

    Die Teilbaugaugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung der genehmigten Teilbauarbeiten begonnen oder diese für mehr als ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

     
    Die Teilbaugenehmigung wird dem Antragsteller erteilt. Dieser ist dafür verantwortlich, dass die von ihm veranlassten Teilbauarbeiten gemäß der erteilten Teilbaugenehmigung und unter Beachtung der entsprechenden Nebenbestimmungen zur Teilbaugenehmigung durchgeführt werden.

    Rechtsgrundlage
    • § 76 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)

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