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Entsorgung aus abflusslosen Gruben
Leistungsbeschreibung
Der Fachdienst Tiefbau und Umwelt ist zuständig für die Regelung der Beseitigung von Abwasser und Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Klärschlamm und Abwasser werden durch einen von der Stadt Oelde beauftragten Vertragsunternehmer entsorgt. Das Entsorgungsunternehmen wird auf Basis des üblichen Ausschreibungsverfahrens sorgfältig ermittelt und vertraglich gebunden.
Ortsrecht
Die Entsorgung der abflusslosen Gruben, die keinem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, erfolgt auf Grund der Vorschriften des Landeswassergesetzes (LWG) in Verbindung mit der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Stadt Oelde.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landeswassergesetz (LWG)
Kosten