Entsorgung aus abflusslosen Gruben

  • Leistungsbeschreibung

    Der Fachdienst  Tiefbau und Umwelt  ist zuständig für die Regelung der Beseitigung von Abwasser und Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Klärschlamm und Abwasser werden durch einen von der Stadt Oelde beauftragten Vertragsunternehmer entsorgt. Das Entsorgungsunternehmen wird auf Basis des üblichen Ausschreibungsverfahrens sorgfältig ermittelt und vertraglich gebunden.

    Ortsrecht

    Die Entsorgung der abflusslosen Gruben, die keinem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, erfolgt auf Grund der Vorschriften des Landeswassergesetzes (LWG) in Verbindung mit der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) der Stadt Oelde.

    Rechtsgrundlagen allgemein

    Landeswassergesetz (LWG)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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