Sperrgut

  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Abfallbesitzer im Gebiet der Stadt Oelde hat das Recht, sperrige Abfälle aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstücks, die wegen ihres Umfanges oder Gewichtes nicht in den gestellten Abfallbehältern untergebracht werden können, gesondert abfahren zu lassen.
    Nicht zu den sperrigen Abfällen gehören:


    Abfälle aus Industrie- und Gewerbebetrieben

    Abfälle aus Bauten wie Bauschutt

    Fenster, Türen, Wand- und Deckenverkleidungen

    Kühl- und Klimageräte

    Heizradiatoren

    sperrige und sonstige Behältnisse wie Kisten, Kartons, Säcke, soweit sie mit nicht sperrigen Gegenständen gefüllt sind.


    Sperrige Abfälle werden mindestens viermal jährlich ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Anmeldung unter Angabe von Art und Menge gesondert abgefahren.

    Der Abfuhrtermin wird dem jeweiligen Abfallbesitzer rechtzeitig von der Ecowest Logistik GmbH (ehem. Krumtünger) schriftlich bekannt gegeben. Dies kann aktuell bis zum 6 Wochen dauern. 


    Die sperrigen Abfälle müssen am jeweiligen Abfuhrtag spätestens um 06.30 Uhr getrennt nach Elektronikschrott, nicht elektronischen metallischen Gegenständen und sonstigen Gegenständen so bereitstehen, dass Passanten und Straßenverkehr nicht gefährdet oder erheblich behindert  werden. Baumscheiben sind von sperrigen Abfällen freizuhalten.


    Bereitgestellte Abfälle, die nicht zu den sperrigen Abfällen gehören sowie sperrige Abfälle, die nicht angemeldet wurden, werden nicht abgefahren. Sie sind vom Abfallbesitzer unverzüglich zu entfernen.


    Die Haftung für Unfälle und Schäden, die aus unsachgemäßer Bereitstellung der sperrigen Abfälle entstehen, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften.

    Online-Beantragung der Sperrgutabholung

    Wer nicht auf einen Termin warten möchten, kann seit dem 01.01.2025 den Sperrmüll auch kostenlos zum Recyclinghof der Stadt Oelde (Ecowest Logistik GmbH, Am Landhagen 45, Oelde) bringen. Öffnungszeiten: 

    Mittwoch: 12.30 - 18.00 Uhr 

    Samstag: 08.00 - 12.00 Uhr 

    Ortsrecht

    Abfallentsorgungssatzung

  • Kosten

    keine zusätzlichen Kosten

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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