Grundstücksteilung

  • Leistungsbeschreibung

    Grundstücksteilung

    Damit ein bebautes Grundstück wirksam geteilt werden kann, ist eine entsprechende Genehmigung durch die zuständige Bauordnungsbehörde erforderlich.
    Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, sind diese im Teilungsverfahren oder zusätzlich in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Bau- oder Abweichungsanträge zu stellen und/oder Baulasten eintragen zu lassen.
    Die Teilung kann in das Liegenschaftskataster erst übernommen werden, wenn der Genehmigungsbescheid vorgelegt wird.
    Der in den vorzulegenden Unterlagen aufgeführte Lageplan darf keinen kleineren Maßstab als 1:500 haben, darf nicht älter als 6 Monate sein und muss von dem zuständigen Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt sein.

    Rechtsgrundlagen allgemein
    § 7 BauO NRW 2018
    § 19 Baugesetzbuch (BauGB)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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