Hausnummernvergabe

  • Leistungsbeschreibung

    Neben dem Straßennamen ist die Hausnummer wichtigster Bestandteil der Lagebezeichnung eines Grundstücks. Mit Einreichung des Bauantrages wird in der Regel auch die neue Hausnummer vergeben. Zusätzliche Hausnummern können auf schriftlichen Antrag bewilligt werden.

    Alle Hauseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, die ihnen zugeteilten Hausnummern gut sichtbar und lesbar neben der Eingangstür anzubringen. Ist dieser Bereich von der Straße aus nicht erkennbar, so ist eine zusätzliche Hausnummer am Grundstückseingang anzubringen.


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