Bauakteneinsicht

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, kann auf mündlichen oder schriftlichen Antrag hin Einsicht in laufende oder bereits archivierte Bauakten gewährt werden. Sofern man nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks ist, ist die Vorlage einer Vollmacht notwendig. Gegen Kostenerstattung können Kopien aus den Akten angefertigt werden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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