Hilfe zur Pflege

  • Leistungsbeschreibung

    Hilfe zur Pflege in Einrichtungen – was heißt das?

    Jeder pflegebedürftige Mensch, der nicht mehr in der Lage ist sich selbst zu helfen und auch von Angehörigen nicht mehr zu Hause gepflegt werden kann, kann in einem Alten- und Pflegeheim die notwendige Pflege, Versorgung und Betreuung erhalten. Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) gewährt werden.

    In diesem Rahmen kann auch die Übernahme der Kosten der Kurzzeitpflege (Verhinderungspflege) beantragt werden.

    Die Leistungen werden bewilligt vom Kreis Warendorf. Unter www.kreis-warendorf.de -Bürgerservice – Kreisverwaltung – Pflege-Online finden Sie weitreichende Informationen zu folgenden Fragen:

    • Wer stellt die Heimbetreuungs- und Pflegebedürftigkeit fest?
    • Wer trägt die Kosten für den Heimplatz?
    • Was zahlt die Pflegekasse?
    • Wie errechnet sich die Sozialhilfe?
    • Wer muss welches Einkommen einsetzen?
    • Was zählt zum Einkommen und Vermögen?
    • Wer muss Unterhalt leisten?

    Die Pflege- und Wohnberatung vor Ort hilft Ihnen bei der Suche nach einem Heimplatz.

    Informationen zur Heimaufnahme erhalten Sie ebenfalls im Fachdienst Soziales, Familien und Senioren. Dort müssen Sie auch rechtzeitig – am besten vor der Heimaufnahme! – einen Antrag auf Übernahme der Heimkosten stellen.

    Wenn Sie Informationen wünschen, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin; so können wir uns auf Ihr Anliegen vorbereiten und Zeit einplanen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.