Meldepflicht

  • Leistungsbeschreibung

    Wer eine Wohnung bezieht, ist  verpflichtet, sich  innerhalb von zwei Wochen  bei der neuen Wohnsitzgemeinde persönlich anzumelden. Die persönliche Vorsprache ist bei der Anmeldung erforderlich. Bei Familien genügt die Vorsprache eines vertretungsberechtigten Familienangehörigen.
    Bitte legen Sie zur Anmeldung die genannten Unterlagen aller Personen vor, die angemeldet werden sollen.
    Nur bei  Wegzug ins Ausland hat sich die Person bei der bisherigen Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung innerhalb Deutschlands entfällt.

    Ausführliche Informationen zur Meldepflicht (Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung) finden Sie in den angefügten pdf-Dokumenten. Beachten Sie hierzu besonders die allgemeinen Hinweise im Dokument "Information  zur Anmeldung, Ummeldung".


    Rechtsgrundlagen allgemein

    Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Erforderliche Unterlagen

    Zur Anmeldung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass mit (Änderung der Anschrift). Außerdem ist die Vorlage des Familienstammbuches erforderlich. ggf. Sorgerechtserklärung (für Kinder von Nichtverheirateten) oder Negativbescheinigung (bei Alleinsorgeberechtigten)


    Bei Ummeldung innerhalb von Oelde genügt die Vorlage des Personalausweises und ggf. Reisepasses, damit Ihre neue Anschrift eingetragen werden kann.
    In beiden Fällen ist die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen.

  • Kosten

    Die Anmeldung am neuen Wohnsitz sowie die Änderung der Ausweisdokumente ist gebührenfrei.

  • Weiterführende Informationen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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