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Meldepflicht
Leistungsbeschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der neuen Wohnsitzgemeinde persönlich anzumelden. Die persönliche Vorsprache ist bei der Anmeldung erforderlich. Bei Familien genügt die Vorsprache eines vertretungsberechtigten Familienangehörigen.
Bitte legen Sie zur Anmeldung die genannten Unterlagen aller Personen vor, die angemeldet werden sollen.
Nur bei Wegzug ins Ausland hat sich die Person bei der bisherigen Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung innerhalb Deutschlands entfällt.
Ausführliche Informationen zur Meldepflicht (Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung) finden Sie in den angefügten pdf-Dokumenten. Beachten Sie hierzu besonders die allgemeinen Hinweise im Dokument "Information zur Anmeldung, Ummeldung".
Rechtsgrundlagen allgemeinBundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Formulare
Weiterführende Informationen