Fischereischein

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Ausübung des Fischfangs kann beim Bürgerbüro ein Jahresfischereischein bzw. ein Fischereischein mit 5jähriger Gültigkeit beantragt werden (Beginn der Gültigkeit jeweils am 01.01. des Antragsjahres).

    Voraussetzung ist die Ablegung der Sportfischerprüfung.

    Für Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, der nur im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.

  • Erforderliche Unterlagen

    - Zeugnis der Fischerprüfung, Personalausweis  sowie Lichtbild (beim Erstantrag)
    -  Fischereischein (nur bei Verlängerung)

    Sollte Ihr Fischereischein seit mehr als einem Jahr abgelaufen sein, legen Sie bitte den Nachweis über die Ablegung der Sportfischerprüfung auch für die Verlängerung des Fischereischeines vor.

    - für den Jugendfischereischein:  Lichtbild 

  • Kosten

    Jugendfischereischein:
    gültig für 1 Jahr: 8 EUR 

    Fischereischein:
    gültig für 1 Jahr: 16 EUR
    gültig für 5 Jahre: 48 EUR

    Sonderfischereischein:
    gültig für 1 Jahr: 16 EUR
    gültig für 5 Jahre: 48 EUR

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.