Fischereischein

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Ausübung des Fischfangs kann beim Bürgerbüro ein Jahresfischereischein bzw. ein Fischereischein mit 5-jähriger Gültigkeit beantragt werden (Beginn der Gültigkeit jeweils am 01.01. des Antragsjahres).

    Für Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, der nur im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Zeugnis der Fischerprüfung, Personalausweis  sowie Lichtbild (beim Erstantrag)
    • Fischereischein (nur bei Verlängerung)

    Sollte Ihr Fischereischein seit mehr als einem Jahr abgelaufen sein, legen Sie bitte den Nachweis über die Ablegung der Sportfischerprüfung auch für die Verlängerung des Fischereischeines vor.

    • für den Jugendfischereischein:  Lichtbild 
  • Kosten

    Jugendfischereischein:
    gültig für 1 Jahr:  8 EUR 

    Fischereischein:
    gültig für 1 Jahr:  16 EUR
    gültig für 5 Jahre: 48 EUR

    Sonderfischereischein:
    gültig für 1 Jahr: 16 EUR
    gültig für 5 Jahre: 48 EUR

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
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