Fischereischein

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Ausübung des Fischfangs kann beim Bürgerbüro ein Jahresfischereischein bzw. ein Fischereischein mit 5jähriger Gültigkeit beantragt werden (Beginn der Gültigkeit jeweils am 01.01. des Antragsjahres).

    Voraussetzung ist die Ablegung der Sportfischerprüfung.

    Für Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden, der nur im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung der Fischerei berechtigt.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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