Pressemitteilungen

Änderungen bei Anmeldungen für Osterfeuer


In Oelde wird es in diesem Jahr eine Änderung bei der Anmeldung für Osterfeuer geben. Hintergrund ist ein Erlass des Landes NRW.   Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer, die ausschließlich von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden können.

Landjugenden, Schützenvereine o.ä. dürfen also weiterhin Osterfeuer durchführen, Privatpersonen jedoch nicht. Bei Brauchtumsfeuern handelt es sich um Veranstaltungen, die jedermann öffentlich zugänglich sein müssen. Diese sind bis zum 15. April 2025 anzumelden.

Ein Osterfeuer dient der Brauchtumspflege, nicht der Beseitigung von Pflanzenabfällen.   Pflanzenabfälle wie Strauch-, Hecken-, Baumschnitt sind zur Entsorgung vorrangig zu häckseln.

Im Außenbereich, d.h. außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, können ausnahmsweise sog. Schlagabraumfeuer unter vorheriger Anzeige beim Fachdienst Ordnungswesen und Standesamt der Stadt Oelde bis zum 15. März 2025 abgebrannt werden. 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.