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Gebührenentwicklung 2024


Auf der Tagesordnung des Rates am kommenden Montag, 18. Dezember, steht sowohl die Verabschiedung des Haushalts 2024, als auch der Beschluss über die Höhe der Gebühren im kommenden Jahr. Der Finanzausschuss gab den Gebührenkalkulationen am Montag, 4. Dezember, bereits grünes Licht.

 

Während die Abfallentsorgungsgebühren im Vergleich zu 2023 wieder sinken, ist eine spürbare Erhöhung der Gebühren im Bereich der Entwässerung, insbesondere der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, zu erwarten. 

 

Auf Grundlage der vorgeschlagenen Gebührenveränderungen ergibt sich für das Jahr 2024 für die Familie Mustermann eine Kostenbelastung von 576,53 €, was einer Mehrbelastung von insgesamt 60,10 EUR pro Jahr entspricht, insofern der Rat der Gebührenkalkulation am Montag zustimmt.

 

Die größte Differenz zwischen der neu kalkulierten und der bislang erhobenen Gebühr ergibt sich für die Familie Mustermann im Bereich der Entwässerung. Diese Erhöhung der Schmutz- und Regenwassergebühr beläuft sich auf insgesamt 96,70 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Als Hauptursachen hierfür nennt Oeldes Stadtkämmerer Michael Jathe an erster Stelle die Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten – welche, in Folge der Tarif- und Besoldungserhöhungen, 22 Prozent der Stadtentwässerungskosten ausmachten. Zum anderen wirkten sich, Jathe zufolge, inflationäre Kostensteigerungen beispielsweise im Bereich der Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen aus. Hierunter fallen unter anderem Kosten für die Klärschlammentsorgung oder vor allem auch gestiegene Reparatur- und Unterhaltungsaufwendungen an der in die Jahre gekommenen Kläranlage. Ausschlaggebend ist aber vor allem, dass ab 2024 die in den Vorjahren noch vorhandenen Überschussguthaben aus den Jahresschlussrechnungen, die an die Gebührenzahler zurückgegeben wurden und so vorübergehend gebührenmindernd gewirkt haben, nun aufgezehrt sind und daher nicht mehr zur Verfügung stehen.

Jathe führt weiter aus: „Obwohl die Gebühren in Oelde im kommenden Jahr steigen, sind sie kreisweit dennoch weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Die vorgeschlagenen Gebühren für 2024 im Bereich Entwässerung sind immer noch niedriger als in den meisten Gemeinden des Kreises im Jahr 2023 – und auch die anderen Gemeinden werden für 2024 Kostensteigerungen einkalkulieren müssen.“

 

Die Gebührensteigerung für die Entwässerung kann für Familie Mustermann durch die Senkung der Abfallentsorgungsgebühren etwas abgemildert werden, denn die 80-Liter-Restmülltonne soll 35,60 Euro günstiger werden, statt 223,78 Euro kostet sie entsprechend noch 188,18 Euro. Auch die Abfuhr größerer Restmüllbehälter wird deutlich weniger kosten.

 

Geplant ist eine Erhöhung der Gebühren im Bereich Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Diese steigt bei der Abwasserbeseitigung um 2,33 Euro pro Kubikmeter auf 86,63 EUR pro Kubikmeter sowie um 1,5 Euro pro Kubikmeter in der Klärschlammentsorgung auf 48,82 EUR.

 

Alle übrigen Gebühren wie Winterdienst, Straßenreinigung für den Wochenmarkt, den Rettungsdienst, die Benutzung für das Übergangswohnheim und den Friedhof Lette sollen unverändert bleiben.

 

Berechnungsbeispiel Familie Mustermann

Die Familie Mustermann besteht aus 2 Erwachsenen und 1 Kind. Diese Familie hat einen 80 l Restabfallbehälter, verursacht 120 m³ Abwasser und hat 130 m² abflusswirksame Fläche. Die Familie zahlt zudem eine Gewässerunterhaltungsgebühr für eine befestigte Fläche von 1,5 a und eine unbefestigte Fläche von 4 a.

 

Die Auswirkungen durch die Gebührenveränderungen für diese Familie stellen sich wie folgt dar:

bisher

ab 01.01.2024

Differenz

1) Schmutzwassergebühren

226,80 €

314,40 €

+87,60 €

2) Niederschlagswassergebühren

62,40 €

71,50€

9,10 €

3) Gewässerunterhaltungsgebühr

 

 

 

   a) befestigte Fläche

2,38 €

2,38 €

0,00 €

   b) unbefestigte Fläche

0,07 €

0,07 €

0,00 €

Gesamtentwässerung

291,65 €

388,35 €

+96,70€

Abfallentsorgungsgebühren

223,78 €

188,18 €

-35,60 €

Die jährliche Belastung erhöht sich um:

 

 

60,10 €

 

 

Hintergrund

Gebühren sind gemäß Kommunalabgabegesetz NRW kostendeckend zu kalkulieren und Unterdeckungen und Überschüsse spätestens innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Dabei sind die Gebühren in separaten Gebührenkalkulationen zu berechnen, d.h. die Gesamtkosten der Abfallentsorgung bestimmen die Höhe der Abfallentsorgungsgebühr, die Kosten des Winterdienstes die Höhe der Winterdienstgebühr. Ein Zuschuss aus städtischen Mitteln zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen ist rechtlich nicht zulässig.

 

 

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