Anonyme Spurensicherung – anschaulich erklärt

Am 04.12.2023 erläuterte Frau Dr. Schlepper, von der Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster, den Ablauf von und die Zugangswege zur anonymen Spurensicherung. Die 22 Interessierten setzten sich aus Mitgliedern des Kreisfrauenforums (Frauenberatungsstelle, Frauenhäuser, Fachstelle Schutz, Ehe-Lebens- und Familienberatung, Beauftragte für Chancengleichheit der Arbeitsagentur, Landfrauen, dem Projekt VielfälTIQ*, Gleichstellungsbeauftragten und Vertreterinnen der Kommunalpolitik) sowie Mitgliedern der Ärzteschaft zusammen.

 Das Kreisfrauenforum hatte beim Frauenfrühjahrsempfang bereits u.a. auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Nun wurde inhaltlich differenzierter ausgeführt, was die Anonyme Spurensicherung im Einzelnen beinhaltet und worauf dabei zu achten ist. Eine von sexualisierter Gewalt betroffene Person kann, auch wenn sie sich in ihrer derzeitigen Verfassung noch nicht in der Lage sieht eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und ein Gerichtsverfahren durchzustehen, die Spuren des Übergriffs sichern lassen. Diese werden dann bis zu 10 Jahre aufbewahrt, so dass bei späteren Verfahren auf diese Beweise zurückgegriffen werden kann. Dazu muss sich die geschädigte Person zeitnah in eine Klinik begeben, die ASS durchführt. Aktuell befinden sich diese nur in den angrenzenden Kreisen. Katrin Diekhoff als Kreisgleichstellungsbeauftragte berichtete, dass derzeit die Planungen erfolgen um 2024 die Einrichtung einer ASS-Stelle umzusetzen. Das Kreisfrauenforum begrüßt dies sehr, da sich Betroffene in einer Ausnahmesituation befinden und ihnen weite Wege sowie die Recherche nach einer möglichst nahen ASS-Stelle erspart werden sollen. Damit wird der Kreis Warendorf künftig diesbezüglich kein weißer Fleck mehr sein.


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