Corona: Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt

Die Stadt Oelde hat  in der vergangenen Woche eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Maskenpflicht auf den Wochenmärkten wiedereinführt. 

Für den Bereich der Wochenmärkte der Stadt Oelde wird an den Tagen, an denen ein  Wochenmarkt stattfindet, das Tragen einer mindestens medizinischen Maske (sog. OP-Maske) angeordnet. In Stromberg besteht die Maskenpflicht lediglich unmittelbar   an den Verkaufsständen.

Räumlicher Geltungsbereich

Oelde:
Am Markt, ab Einmündung Trippenhof sowie ab Einmündung   Herrenstraße
Bahnhofstraße ab Einmündung Ruggestraße/Bernhard-Raestrup-Platz
Lange Straße bis Kreuzung Zur dicken Linde/Geiststraße
Stromberg:
Marktplatz zwischen Daudenstraße und Münsterstraße

Zeitlicher Geltungsbereich

Die Maskenpflicht umfasst an den Markttagen in Oelde den Zeitraum von 07:30 Uhr   bis 13:30 Uhr, in Stromberg von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr.  

2G beim Verzehr von Speisen 

 Der Verzehr von Getränken und Speisen ist gemäß § 4 Abs. Abs. 2 Nr. 11 der   Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) vom 17. August 2021 in der ab 24.   November 2021 geltenden Fassung nur durch immunisierte Personen (geimpft oder   genesen -2G-) direkt am Stand bzw. an den dortigen Stehtischen zulässig.

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